DELMENHORST, 3. September 2010


Großes Polizeiaufgebot wegen Prozess vor Amtsgericht

Justiz 21-Jähriger wegen Körperverletzung zu vier Tagen Arrest verurteilt


kke

Delmenhorst - Eine Verhandlung vor dem Delmenhorster Jugendrichter hat am Donnerstag zu einem großen Polizeiaufgebot geführt. Da die drei Angeklagten, die sich unter anderem wegen Körperverletzung verantworten mussten, der rechten Szene angehören, waren sicherheitshalber mehrere Polizisten vor dem Amtsgerichtsgebäude postiert. Es blieb aber alles ruhig. Der 21-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu vier Tagen Arrest verurteilt.

Der Harpstedter hatte im Oktober 2009 einen Mann beim Verlassen einer Gaststätte in Delmenhorst abgepasst, ihn in den Schwitzkasten genommen und geschlagen. Dabei wurde auch die Brille des Opfers verbogen. Deshalb wurde er wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt, teilte Hanspeter Teetzmann, Direktor des Amtsgerichts, mit.

Der 21-Jährige war zusammen mit einem 17-jährigen Delmenhorster und einer 20-jährigen Delmenhorsterin noch wegen einer weiteren Körperverletzung angeklagt. Alle drei wurden aber freigesprochen. Laut Anklage sollen sie im vergangenen November 2009 einem Mitglied der linken Szene vor einem Delmenhorster Supermarkt aufgelauert haben. Zunächst eskalierte die Situation verbal. Dann bespuckte der 21-Jährige das Opfer, das ihn daraufhin mit Schlägen verletzte und festhielt. Der 21-Jährige schlug zurück. „Der Richter konnte letztlich nicht ausschließen, dass der 21-jährige aus Notwehr handelte. Denn in dem Moment, wo das Opfer den Täter festhielt, ging er über sein eingeschränktes Notwehrrecht, das sich aus dem Bespucken ableitet, hinaus“, erläuterte Teetzmann die juristische Bewertung.



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