Nach der Schule geht es ab in die Gilde
SCHÜTZENFEST Ursprung reicht zurück bis 1337 – Jeder Friesoyther darf Schützenkönig werden
VON HEINZ-JOSEF LAING
Friesoythe - Wer das Fest nicht kennt, wird sich verwundert die Augen reiben. Da marschieren im unordentlichen Marschtritt mehrere hundert Männer laut singend hinter den Blasmusik intonierenden Kapellen her. Sie haben Stöcke geschultert, die an der Spitze mit frischen, bunten Schnittblumen verziert sind. Das sind die „Gewehre“. Auf den Köpfen tragen die Männer uneinheitlich Hüte, Mützen oder eigenwillige Selbstkonstruktionen aus Blech, Pappe oder Filzresten. Kenner wissen, dass es so etwas nur auf dem Schützenfest in Friesoythe gibt. Ein Fest mit einer ganz langen Tradition, die bis in das Jahr 1337 zurückreicht.
Damals waren die männlichen Bürger Friesoythes ihren Tecklenburger Landesherrn zur Verteidigung der Stadt verpflichtet. Daraus entstand im Laufe der Jahre die Schützengilde, die auch heute noch kein Verein ist, sondern eine feste Einrichtung der Stadt Friesoythe. Sie wird geführt vom Magistrat und dem Offizierkorps. Den Magistrat bilden der amtierende Bürgermeister, sein Stellvertreter und der amtierende Ortsvorsteher.
Das Offizierkorps setzt sich zusammen aus dem General und seinem Adjutanten sowie aus den Hauptmännern und den Fähnrichen der vier Kompanien Langestraße, Wasserstraße, Kirchstraße und Moorstraße. Zudem gehört der Tambourmajor zum Offizierkorps. Hinzu kommen auch noch Schatzmeister und Schriftführer sowie der Schießmeister.
Wer kann Mitglied der Schützengilde Friesoythe werden? Das ist in den Statuten der Gilde klar geregelt. So hat sie zuletzt im Jahre 1955 beschlossen, dass alle männlichen Einwohner aus der politischen Gemeinde Friesoythe Mitglied der Schützengilde werden können – und folglich auch Schützenkönig. Dazu muss er 25 Jahre alt sein und in Friesoythe wohnen. Bis zum Zweiten Weltkrieg konnten nur Bewohner des engeren Stadtbezirks Gildemitglied werden. Heute wird man in die Schützengilde Friesoythe aufgenommen, wenn man dem Schüleralter entwachsen ist und sich gegen Zahlung eines einmaligen, kleinen Geldbetrages bei einer der vier Kompanien in die Mitgliederliste eintragen lässt.
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