Facebook-Daten als Beweismittel
Justiz 20-Jähriger soll per Netzwerk-Nachricht Einbruch unterstützt haben
von Marc Herwig
Reutlingen - Dieser Prozess könnte Geschichte schreiben: Auf der Anklagebank des Amtsgerichts Reutlingen sitzt dieser Tage ein 20-Jähriger, der einem Freund den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben soll. Soweit, so harmlos. Doch um den Angeklagten zu überführen, hat der Richter das Facebook-Konto des 20-Jährigen beschlagnahmt. Und das gab es in dieser Form wohl noch nie in einem deutschen Strafprozess. Sollte der Richter tatsächlich an die Informationen kommen, könnten Netzwerk-Daten in Zukunft in sehr vielen Prozessen als Beweismittel eine Rolle spielen.
Die Ermittler vermuten, dass der 20-Jährige einem Freund über Facebook wichtige Informationen für den Einbruch im Wohnhaus einer befreundeten Familie geschickt haben könnte. Das wäre ein Beweis, um den Angeklagten zu überführen.
Bislang keine Einsicht
Zwar spiele Facebook bei vielen Ermittlungen schon jetzt eine Rolle, sagt Martin Schirmbacher, Berliner Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Allerdings könnten die Ermittler meist nur die öffentlich zugänglichen Daten auf der Pinnwand einsehen. Wenn sich Facebook-Nutzer untereinander Nachrichten schicken, blieben diese vor den Augen der Strafverfolger verborgen.
In den USA könnten Ermittler bereits heute Zugriff auf solche Daten bei sozialen Netzwerken erwirken, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, der auf Internet und Social Media spezialisiert ist. Und das will der Reutlinger Richter nun auch schaffen. Dabei kann er auf Erfahrungen der deutschen Justiz mit dem Internet aufbauen. „Dass E-Mail-Accounts beschlagnahmt werden, kommt auch hier vor. Aber eher selten, denn das ist sehr aufwendig“, sagt Ulbricht. Auf Beschluss eines Richters muss der Betreiber dann E-Mails eines Verdächtigen an die Ermittler aushändigen. „Die deutschen Provider sind da kooperativ. Aber wenn es um einen Provider im Ausland geht, hat es die deutsche Justiz sehr viel schwerer“, erklärt Schirmbacher.
Umweg über Irland
Das merkt auch der Reutlinger Amtsrichter. Seine Anfrage bei Facebook Deutschland lief ins Leere. Nur die Kollegen in Irland hätten Zugriff auf die Daten des mutmaßlichen Einbrechers, hieß es in Hamburg. Daher müssten sich alle Richter in der Europäischen Union an Facebook in Dublin wenden. Der Richter aus Reutlingen hat jetzt ein Rechtshilfeersuchen nach Irland geschickt.
Über kurz oder lang werde die Justiz zu einer Regelung finden müssen, ist Ulbricht überzeugt. Junge Menschen kommunizierten inzwischen vor allem über Internet-Netzwerke. „Entsprechende Fälle werden damit auch die Justiz stärker beschäftigen.“
Der Prozess in Reutlingen wird am Donnerstag, 23. Februar, fortgesetzt.
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