- Eine festliche Beleuchtung gehört für viele zur Advents- und Weihnachtszeit dazu. Das Angebot an Lichterketten und Leuchtmitteln ist dementsprechend groß. Doch Vorsicht ist geboten: Minderwertige Ware erhöht die Gefahr von Stromschlägen oder Bränden, warnt die Aktion „Das Sichere Haus“ (DSH).mehr
- Kiefernzapfen sind eine schöne winterliche Dekoration im Haus. Im Kaminfeuer knacken sie zudem und verströmen einen angenehmen Duft, erläutert die Initiative „Pflanzen des Monats“. Auch der Weihnachtsbaum kann mit den verholzten, rundlichen Zapfen geschmückt werden.mehr
- Mieter haben bei der Weihnachtsdekoration große Gestaltungsfreiheit, aber es gibt auch Grenzen. Zulässig ist das äußerliche Schmücken des Wohnhauses, etwa mit einer Lichterkette auf dem Balkon. Erstreckt sich die Kreativität auf Gebäudeteile außerhalb der Wohnung, ist eine Genehmigung des Vermieters erforderlich, informiert der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen.mehr
- „Mieter haben nach einem Verkauf des Hauses oder der Wohnung die gleichen Rechte, die sie gegenüber dem früheren Vermieter gehabt hätten“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Laut Gesetz gelte der Grundsatz: „Kauf bricht Miete nicht.mehr
- Gestattet der Vermieter das Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof, ist das eine Gefälligkeit. Seine Erlaubnis könne er jederzeit zurückziehen, entschied das Landgericht Berlin ( AZ: 67/S 70/11). Mieter müssten sich dann daran halten.mehr

