Elbphilharmonie: Hamburg darf Firma verklagen
Hamburg - Die Stadt Hamburg darf vom Baukonzern Hochtief grundsätzlich Schadensersatz für die Bauzeitverlängerung an der Elbphilharmonie einklagen. Das entschied das Landgericht Hamburg nur einen Tag nach dem Auftritt des ehemaligen Bürgermeisters Ole von Beust (CDU) vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft. Von Beust hatte zwar die politische Verantwortung für Probleme beim Bau übernommen, gleichzeitig aber jede Schuld von sich gewiesen. „Einen Schuldvorwurf lasse ich nicht gelten“, sagte der 56-Jährige. Die Elbphilharmonie gilt als Lieblingsprojekt des CDU-Politikers, der von 2001 bis 2010 Bürgermeister war.
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- Der neue Film von Michael Haneke, „Liebe“, ist bei der ersten Vorführung in Cannes euphorisch gefeiert worden. In dem Werk erzählt der österreichische Regisseur von einem älteren Ehepaar um die 80.mehr


