„Es muss viel Geld investiert werden“
Kriminalität Jörg Duvenhorst mahnt erheblichen Nachholbedarf an
von Hans Begerow
FRAGE: Herr Duvenhorst, das Attentat auf einen Staatsanwalt und einen Richter im Amtsgericht Dachau . . .
DUVENHORST: . . . hat uns alle sehr betroffen gemacht. Der Richterbund und die Kollegen fordern deutliche Verbesserungen der Sicherheitsvorkehrungen in Justizgebäuden. Nicht nur in Gerichten, sondern auch in den Gebäuden der Staatsanwaltschaften.
FRAGE: Wie steht es mit Einlasskontrollen?
DUVENHORST: Es müssen flächendeckend Eingangskontrollen stattfinden, nicht nur an den Oberlandesgerichten und Landgerichten, auch an den Amtsgerichten.
FRAGE: Sind denn alle Gerichte vorbereitet auf solche Kontrollen?
DUVENHORST: Leider nicht. Es muss viel Geld investiert werden, um die Sicherheit in den Gerichten zu verbessern. Und noch ein weiteres Problem: Es gibt nicht genug Justizwachtmeister. Die sind nämlich für die Sicherheit in den Gerichten zuständig.
FRAGE: Noch mal zum Fall in Dachau. Kann so ein Vorfall überall stattfinden?
DUVENHORST: Die Erfahrungen zeigen, dass damit leider zu rechnen ist. Der Fall in Dachau zeigt, dass es zu flächendeckenden Eingangskontrollen keine Alternative gibt. Leider scheitert es in der Praxis aber am Geld.
FRAGE: Die bayerische Justizministerin hat gesagt, dass die Justiz sich nicht in einer Trutzburg einnisten dürfe, Gerichte müssten auch weiterhin öffentlich tagen.
DUVENHORST: Diese Einschätzung teile ich nicht. Es können sehr wohl öffentliche Verhandlungen stattfinden, nachdem alle Besucher durchsucht worden sind. Das Argument von der Transparenz der Justiz ist in diesem Fall keines, das trägt.
FRAGE: Reichen denn nicht stärkere Sicherheitsvorkehrungen in den Fällen, wo die Angeklagten aus der Haft vorgeführt werden oder an Landgerichten?
DUVENHORST: Das Problem sind nicht immer die Haftsachen, denn die Angeklagten, die aus Untersuchungshaft vorgeführt werden, kommen ja aus einer gesicherten Umgebung. Das Problem sind vielmehr Familiensachen, die oft emotional belasten, sowie Strafverfahren generell, aber auch Besucher des Gerichts können eine Gefahr darstellen. Die Durchsuchungen zeigen, dass Menschen Waffen tragen, seien es Messer, Pfefferspray oder Schlagstöcke.
FRAGE: Auch an kleinen Gerichten?
DUVENHORST: Der Fall zeigt, dass wir wesentlich mehr tun müssen. Das, was es an Sicherheitsvorkehrungen an den Gerichten oder den Gebäuden der Staatsanwaltschaft gibt, reicht längst nicht aus.
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