Pflegereform: Grenze gezogen
Irgendwo ist die Grenze – und bei der Steuerhinterziehung liegt die bei einer Million Euro. Wer der Staatskasse noch mehr Geld vorenthält, der geht dafür fortan mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ins Gefängnis, wenn er erwischt wird. Das Urteil des Bundesgerichtshofes dazu hat deshalb eindeutig abschreckende Wirkung. Die Klarstellung war überfällig.
Zielgruppe ist jene relativ kleine Gruppe der Bevölkerung, die große Beträge überhaupt hinterziehen kann und dies zuweilen als Kavaliersdelikt betrachten durfte – denn es gab längst nicht immer und allerorten vergleichbar harte Strafen. Ins Bewusstsein der Bevölkerung sind vielmehr Fälle gerückt, bei denen es vermieden werden konnte, nach Aufdeckung von besonders umfangreicher Steuerhinterziehung angemessen bestraft zu werden.
Nun stellt der Bundesgerichtshof vieles klar. Er bringt Ordnung in die bunte Vielfalt beim Strafmaß. Er zieht die Grenze. Geltendes Recht wird konsequenter umgesetzt.
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