7. Februar 2012


Widerspruch bei Lärmschutz



Lärmschutz bleibt Thema (NWZ  vom 30. Januar)

Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich, denn im Grunde genommen fährt die Stadt Oldenburg beim Lärmschutz schon zweigleisig. Wohnungsneubauten entstehen derzeit direkt an der Jade-Port-Bahnlinie, sozusagen als bewohnter Lärmschutz. Beispiele sind die Bauvorhaben Ziegelhofstraße, sowie Melkbrink Ecke Friedhofsweg und dort gegenüber in der Verlängerung Hermann-Oncken-Weg.

Gehen andere Bürger gegen den zu erwartenden Lärm demonstrieren, erlaubt die Stadt Oldenburg gesundheitsgefährdeten Wohnraum in Spuckweite von der Lärmbahn. Da wundert man sich, wie so etwas gegen jede Vernunft des Immissionsschutzes genehmigungsfähig sein kann. Allerdings ist die Auffassung der Stadt Oldenburg dazu in der Ratsvorlage 08/0433 vom 28.05.08 nachzulesen: Die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete (nach Bundesimmissionsschutzgesetz) „könne im eng bebauten Zusammenhang der Stadt Oldenburg (...) nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden“.

Anlass zu diesem Statement war die Versagung einer Änderung des Flächennutzungsplans durch das zuständige Sozialministerium für das Pekol-Gelände, um direkt an der Bahn eine Wohnbebauung zuzulassen. Da wird dann eben doch der hier so beliebte Gummiparagraf 34 des Baugesetzbuches genommen, da kann keiner reinreden. (...)

Manfred Murdfield, Oldenburg

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