Scharia in Deutschland: Irrsinnig
Wenn ein deutscher Justizminister sagt, er könne sich Scharia-Gerichte bei uns vorstellen, dann ist das nicht unüberlegt, sondern ein Tabubruch. Mit Blick auf das Bemühen um Integration, Anerkennung und Gleichberechtigung von Zuwanderern und Gläubigen anderer Religionen als dem Christentum, ist der Satz des rheinland-pfälzischen Justizministers Jochen Hartloff Irrsinn.
Peitschenhiebe für untreue Frauen, Amputation der rechten Hand bei schwerem Diebstahl – das sind zwei der drakonischen Strafen, die das islamische Strafrecht, das Bestandteil der Scharia ist, vorsieht. Ein solches Strafrecht als Basis von Gerichten in Deutschland zu erwägen, verbietet sich, wenn man das Grundgesetz als Fundament unseres Staates und unserer Gesellschaft anerkennt.
In der modernen Türkei hat ihr Gründer Mustafa Kemal, genannt Atatürk, die Scharia schon 1924 abgeschafft. Wer ihr fast 100 Jahre später das Wort redet, muss sich fragen lassen, ob er als Justizminister geeignet ist.
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