Glatteis: Gemeinde muss zahlen
Urteil OLG Oldenburg gibt Klägerin aus Zetel in Teilen recht
Zetel - Kommunen müssen bei Stürzen auf vereisten Straßen Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen – jedenfalls teilweise. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Urteil.
Geklagt hatte eine Radfahrerin aus der Gemeinde Zetel, weil sie auf vereister Fahrbahn gestürzt und sich den Ellbogen gebrochen hatte. Das Gericht gab der Klägerin teilweise recht und stellte dabei fest, dass sie eine Mitschuld treffe, da sie das Glatteis erkannt habe und deshalb vorsichtiger hätte fahren müssen.
Die Klägerin war im Dezember 2008 um 7.20 Uhr an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt mit dem Fahrrad gestürzt, als sie ihren Sohn zur Schule begleitet hatte. Das Sturz-Opfer hatte die Gemeinde daher auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Diese berief sich auf ihre Satzung und vertrat die Auffassung, erst ab 7.30 Uhr zum Streuen verpflichtet gewesen zu sein. Außerdem bestehe eine Streupflicht nur für Radwege an „gefährlichen Stellen“, was in diesem Fall nicht gegeben gewesen sei.
Der 6. Senat entschied, dass auf Radwegen zwar keine generelle Streupflicht bestehe, besagter Verkehrsknotenpunkt aber als wichtige bzw. gefährliche Fahrbahnstelle einzustufen sei und Streupflicht bereits vor 7.30 Uhr bestehe. Die Gemeindesatzung entbinde nicht von der Verkehrssicherungspflicht. Da Schulbeginn in der Gemeinde um 7.30 Uhr sei und ortsansässige Discounter schon um 7 Uhr geöffnet hätten, müsse auch bereits früher gestreut werden. Gleichwohl habe die Klägerin die Pflicht zur gesteigerten Aufmerksamkeit, da die Glätte erkennbar gewesen sei (Az.: 6 U 30/10).
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