DUISBURG, 2. September 2010


Wettstreit der Unschulds-Gutachter

Loveparade Stadt Duisburg und NRW-Innenministerium sehen sich durch Untersuchungen entlastet


Das Land schiebt die Verantwortung der Stadt Duisburg zu. Diese sagt, ihre Mitarbeiter hätten rechtmäßig gehandelt.

dpa

Duisburg - Mehr als fünf Wochen nach der Loveparade-Katastrophe von Duisburg mit 21 Toten hat ein Wettstreit mit Unschulds-Gutachten begonnen. Fast gleichzeitig wurden am Mittwoch in Duisburg und Düsseldorf Gutachten im Auftrag der Stadt und des NRW-Innenministeriums präsentiert, die jeweils den Auftraggeber entlasten.

Der Chef der Veranstalterfirma Lopavent, Rainer Schaller, hatte bereits zu Wochenbeginn den Schwarzen Peter weitergereicht: Nach einem aus Aufnahmen von Überwachungskameras zusammengeschnittenen Film, den Schaller ins Internet stellte, soll eine Polizeikette auf der Hauptrampe zum Loveparade-Gelände Hauptursache der Katastrophe sein.

Das Gutachten für das NRW-Innenministerium sieht die Verantwortung für die Sicherheit bei der Duisburger Stadtverwaltung und dem Veranstalter Lopavent. Die Polizei habe laut Ordnungsrecht nur eine nachgeordnete Zuständigkeit gehabt. In erster Linie sei der Veranstalter zuständig für die Sicherheit gewesen. Die Stadt hätte auch am Tag der Loveparade kontrollieren müssen, ob der Veranstalter alle Sicherheitsauflagen einhält, heißt es in dem Gutachten einer Anwaltskanzlei.

Ganz anders dagegen die Darstellung des von der Stadt Duisburg beauftragten Gutachtens. „Die Stadt hat bei der Planung und Vorbereitung der Loveparade nicht gegen Amtspflichten verstoßen. Die Mitarbeiter haben rechtmäßig gehandelt“, lautet das Resümee eines 130 Seiten starken Abschlussberichtes, den am Mittwoch in Duisburg eine Anwaltskanzlei im Auftrag der Stadt vorlegte. Der Veranstalter Lopavent habe aber beispielsweise Zäune auf der Zugangsrampe nicht entfernt und dadurch Wege eingeschränkt. Die Ermittlungsbehörden müssten prüfen, ob die Stagnation im Tunnel und auf der Rampe verursacht wurde, weil die Rampe gesperrt, die Eingänge aber nicht gleichzeitig geschlossen wurden. Die Gefahrenabwehr auf dem Veranstaltungsgelände sei Sache der Polizei und der Veranstalter gewesen.

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