STRAßBURG, 14. Januar 2011


Europarichter rügen deutsche Rechtspraxis

Justiz Nachträgliche Sicherungsverwahrung gilt als Verstoß


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Klares Urteil: Vier Deutsche haben erfolgreich beim EU-Gerichtshof gegen ihre Sicherungsverwahrung geklagt. BILD: ddp  Bild vergrößern

Die Urteile haben Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Davon gehen Rechtsexperten aus.

dpa

Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erneut die Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher in Deutschland gerügt. In vier Fällen stellten die Richter in Straßburg einen Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Das geht aus den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen hervor. Nach Einschätzung des Tübinger Rechtswissenschaftlers Jörg Kinzig haben die Urteile Bedeutung über die jetzt behandelten Einzelfälle hinaus.

Ein Fall aus Bayern betraf die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die nicht bereits im Urteil, sondern erst am Ende der Haftzeit angeordnet wurde. Deutsche Gerichte hätten die Unterbringung eines Strafgefangenen zu Präventionszwecken nicht nachträglich anordnen dürfen, erklärten die Richter.

Der 76-jährige Kläger war nach Verbüßung einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung in Sicherheitsverwahrung genommen worden, weil er als hochgradig rückfallgefährdet galt. Heute befindet er sich in einer psychiatrischen Anstalt, in der er bleiben wird.

Die drei anderen Fälle betrafen die Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die zur Tatzeit zulässige Höchstdauer hinaus. Auch sie ist nach Auffassung des EGMR nicht zulässig.

In Deutschland sitzen derzeit etwa 20 Häftlinge in nachträglicher Sicherungsverwahrung, die juristisch umstritten ist. Für Neufälle hat die Bundesregierung diese Maßnahme mit ihrer Reform abgeschafft, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Nach Einschätzung Kinzigs gibt es in dem Urteil Hinweise darauf, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung generell nicht zulässig ist.

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Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher ein „untaugliches Instrument“. Nun sei es Sache deutscher Gerichte, „die Konsequenzen in jedem Einzelfall zu ziehen“.






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