19. Mai 2011


Staatsanwälte haben schwere Fehler gemacht

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Monika Frommel BILD: dpa  Bild vergrößern

Monika Frommel (64) ist Direktorin des Kieler Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie.

von Lisa Krassuski

FRAGE: Gibt es Parallelen zwischen dem Kachelmann-Prozess und den aktuellen Vorwürfen gegen den IWF-Chef Strauss-Kahn?
FROMMEL: Ja. Die Staatsanwaltschaft hat hier ähnlich schnell die Untersuchungshaft beantragt. Das finde ich bei Vergewaltigungsvorwürfen – zumindest wenn sie diffus sind, so wie in diesen beiden Fällen – völlig unprofessionell.

FRAGE: Warum unprofessionell?
FROMMEL: Wenn ich als Staatsanwalt die Untersuchungshaft-Karte ziehe, dann stehe ich unter Zeitdruck. Ich habe maximal sechs Monate Zeit, um die Anklage anzufertigen. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten kann aber länger dauern. Auch im Strauss-Kahn-Verfahren wird hochspektakulär agiert.

FRAGE: Wie schätzen Sie die Arbeit der Staatsanwälte im Kachelmann-Prozess ein?
FROMMEL: Für mich hat die Staatsanwaltschaft alle Fehler gemacht, die man machen kann. Das kann karrieristisch, das kann böswillig, das kann unfähig sein – schlechter kann man es jedenfalls nicht machen. Der Staatsanwalt hätte den Beschuldigten aus der U-Haft entlassen müssen, um dann in aller Ruhe zu ermitteln. Vor allem hätte sich die Staatsanwaltschaft mit Meldungen an die Presse zurückhalten müssen. Der größte Fehler war jedoch, dass keine direkte Videovernehmung mit der Zeugin gemacht wurde. Das wäre wichtiges Material für den Aussagepsychologen gewesen.

FRAGE: Gibt es bei Vergewaltigungsprozessen Probleme, eine Tat nachzuweisen?
FROMMEL: Nein, es sei denn, die Zeugen melden sich erst sehr spät oder die Tat liegt lange zurück. Dann steht häufig Aussage gegen Aussage. Bei Tat-nahen Fällen, wo Spuren hinterlassen wurden, sehe ich keine großen Nachweisprobleme. Selbst eine Falschaussage lässt sich identifizieren.

FRAGE: Wie?
FROMMEL: Lügen ist sehr schwer. Wenn eine Zeugin jemanden falsch beschuldigt, wird sie nicht alle Fakten präzise und in der richtigen Reihenfolge beschreiben können.

FRAGE: Wenn Aussage gegen Aussage steht – gilt dann „im Zweifel für den Angeklagten“?
FROMMEL: Leider nicht. Dann beginnt die Schlammschlacht. Das Gericht hat einen weiten Beurteilungsspielraum. Ich gehe davon aus, dass es mehr Verstöße gegen die Unschuldsvermutung gibt als früher. Es gibt heute vor allem bei männlichen Staatsanwälten und Richtern eine Scheu, dem Opfer gegenüber misstrauisch zu sein.

Eine Vergewaltigung ist häufig kein eindeutiger Vorgang. Mehr als die Hälfte der Fälle sind diffus, das heißt: Es gibt ein gewisses ambivalentes oder gar kooperatives Verhalten der späteren Opfer. Dann kann es sein, dass sich die Frau wegen ihres eigenen Verhaltens schämt. Brachiale Vergewaltigungen durch einen unbekannten Fremden werden aber fast immer angezeigt.“

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