Euro-Rettung: Richter kritisieren Kungelrunde
Schuldenkrise Bundestagsabgeordnete sollen offenbar stärker beteiligt werden
dpa
Karlsruhe - Im Streit um die Regeln der Euro-Rettung hat das Bundesverfassungsgericht Skepsis gegen die Übertragung der Bundestagsentscheidung auf wenige Abgeordnete gezeigt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte die Beteiligungsregeln in der Verhandlung persönlich.
Zwei Bundestagsabgeordnete der SPD hatten dagegen geklagt, dass wichtige Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen von einem geheim tagenden Gremium aus nur neun Bundestagsabgeordneten, von Kritikern auch als Kungelrunde bezeichnet, beschlossen werden können. Sie sehen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt. Das Gericht hatte zuletzt die Regeln über das „Neuner-Gremium“ vorläufig ausgesetzt.
Schäuble betonte, die Situation in der europäischen Staatsschuldenkrise sei außergewöhnlich schwierig. „Wenn Märkte reagieren, reagieren sie überzogen. Dann kommt Panik.“ Ohne die Einhaltung von Vertraulichkeit würde der Rettungsfonds EFSF in manchen Bereichen handlungsunfähig.
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte dagegen, die verfassungsrechtlichen Spielregeln müssten „gerade auch in schwierigen Zeiten eingehalten werden“. Im Plenum habe jeder einzelne Abgeordnete zumindest theoretisch die Möglichkeit, Entscheidungen mitzuprägen.
Auch schienen sich die Karlsruher Richter daran zu stören, dass die Voraussetzungen für eine Entscheidung des Gremiums nicht eindeutig gefasst sind. So erwähnt das Gesetz den Begriff der „Ansteckungsgefahr“, ohne dass dies definiert wird. Andererseits äußerte Voßkuhle Verständnis, dass bestimmte Maßnahmen geheim beschlossen werden müssten. Das Gericht will nach Möglichkeit noch vor Weihnachten entscheiden.
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