4. Februar 2012


Überwachungsstaat nicht mehr weit entfernt

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Joachim Wahlbrink BILD: privat  Bild vergrößern

Joachim Wahlbrink (58) ist Landesbeauftragter für den Datenschutz in Niedersachsen.

von Marco Seng

FRAGE: Mit Gesichtsscannern können Erkennungsmerkmale – zum Beispiel Augenabstand oder Mundpartie – von jeder einzelnen Person erfasst werden. Wie sind die Aufnahme, Speicherung und der Abgleich biometrischer Daten von Besuchern eines Fußballspiels rechtlich aus der Sicht des Datenschützers zu bewerten?
WAHLBRINK: Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Datenverarbeitung. Hierfür bedarf es einer normenklaren Rechtsgrundlage. Diese muss natürlich verhältnismäßig sein, der Eingriff in das Grundrecht der Stadionbesucher muss also gegen den beabsichtigten Zweck abgewogen werden. Nach den mir bisher vorliegenden Informationen soll der Technikeinsatz dazu dienen, Stadionverbote durchzusetzen. Es stehen also die Grundrechte der Betroffenen lediglich dem Hausrecht des Vereins gegenüber. Man will also verhindern, dass einzelne Personen Hausfriedensbruch begehen. Hierzu allerdings die Grundrechte Tausender zu verletzen, das ist nicht verhältnismäßig.

FRAGE: Gibt es denn überhaupt eine Rechtsgrundlage für diese nun von verschiedenen Seiten erhobenen Forderungen?
WAHLBRINK: Nein, in Niedersachsen gibt es hierfür eindeutig keine Rechtsgrundlage.

FRAGE: Hat die Polizei nicht schon durch die bereits seit langer Zeit praktizierte Videoüberwachung in Fußballstadien die Möglichkeit, bekannte Gewalttäter zu identifizieren?
WAHLBRINK: Richtig, hierzu bedarf es jedenfalls nicht des Einsatzes biometrischer Systeme.

FRAGE: Fürchten Sie in Zukunft eine totale Überwachung in den Stadien?
WAHLBRINK: Die fürchte ich nicht nur in den Stadien. Seit etwa 15 Jahren hat die allgemeine, anlasslose Videoüberwachung des öffentlichen Raumes immer mehr zugenommen. In Stadien, aber auch im öffentlichen Nahverkehr, in Bahnhöfen, auf Weihnachtsmärkten und natürlich in fast allen Geschäften und den Einkaufspassagen der Städte. Sieht man dies im Zusammenhang mit sonstigen Überwachungsmaßnahmen wie zum Beispiel der von den Sicherheitsbehörden immer wieder vehement geforderten Vorratsdatenspeicherung, so kann man feststellen: Der Überwachungsstaat ist nicht mehr weit entfernt. Und es wird unablässig daran gearbeitet, die Gesellschaft – uns alle – daran zu gewöhnen.

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