BERLIN, 4. Februar 2012


Jobcenter will Erklärung vom „Drückeberger“

Hartz Iv Debatte ausgelöst – Künstler stellt provozierendes Video ins Internet


Ein Musiker rühmt sich bei Youtube der Arbeitsverweigerung. Sanktionen der Behörden würden aber möglicherweise gegen das Recht auf Meinungsfreiheit verstoßen.

von Sven Franzek

Berlin - Für Aufregung im Internet sorgt zurzeit der Fall „Tapete“. Hinter diesem Namen steckt der Berliner Hip-Hopper Leonard Kroppach, der auf Facebook ein Anschreiben des Jobcenters Berlin-Mitte hochgeladen hat.


Dank an „Vater Staat“
Darin wird er aufgefordert, zur Überprüfung des Arbeitslosengeld-2-Anspruches Angaben zu Konzerteinkünften zu liefern. So weit, so üblich. Allerdings wird Kroppach auch aufgefordert, eine schriftliche Erklärung zur Aussage „Ich bedanke mich bei Vater Staat, dass ich auf seine Kosten leben darf“ zu liefern. Dieses Zitat ist in der Internetausgabe des Musikmagazins „Melodie & Rhythmus“ zu finden. In einem Interview mit dem Berliner Radiosender Fritz schildert Tapete, er habe einen neuen Sachbearbeiter bekommen, der nach Tapetes bürgerlichen Namen gegoogelt und empört die Leistungsabteilung angerufen habe. Dann sei der Brief verschickt worden.

Die Aufregung ist jedenfalls groß. Bei Facebook wird jetzt intensiv kommentiert, wobei die Meinungen schwanken zwischen Solidarität für den Künstler und Empörung über einen Sozialschmarotzer. Angefeuert werden die Empörten etwa durch Tapetes provokantes Youtube-Video „Drückeberger“, in welchem er sich jeglicher Arbeitsanforderung verweigert.

Andreas Ebeling, Pressesprecher des Jobcenters Berlin, räumt jetzt aber ein, dass private Äußerungen keine Behörden zu interessieren hätten. Sollte es so gewesen sein, müsse man sich dafür entschuldigen. Das Anschreiben an Tapete liege ihm nicht vor, gleichwohl habe er mehrere Presseanfragen erhalten.



Soziale Netzwerke seien an den Arbeitsplätzen der Jobcenter-Mitarbeiter gesperrt. Das Jobcenter bearbeite durchschnittlich 4000 Kunden pro Monat. „Möglicherweise hat ein empörter Bürger das Jobcenter auf dieses Zitat hingewiesen“, so Ebeling.


Flucht nach vorn
Die Internet-Seite „gegen-hartz“ verweist im Fall Tapetes auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Meinungsfreiheit. Grundsätzlich rät „gegen-hartz“ Leistungsempfängern, sich umsichtig im Internet zu bewegen, sich als Benutzernamen ein Pseudonym anzulegen und eingescannte Dokumente ausreichend zu schwärzen.

Tapete sieht in seiner Veröffentlichung die Flucht nach vorn. „Natürlich ist der Brief gute Werbung für mich, weil es die Wahrheit ist“, schreibt er im Internet.

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