KARLSRUHE, 8. Februar 2012


Keine Gnade mehr für „schweren Steuerbetrug“

Bgh-Urteil Hinterziehung in Millionenhöhe bedeutet künftig Gefängnis


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Bestätigte die Rechtsprechung: Armin Nack BILD: dpa  Bild vergrößern

Die Richter bestätigten ihre bisherige Rechtsprechung. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist Bewährung möglich.

von Jochen Neumeyer

Karlsruhe - Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit bestätigte er seine bisherige Rechtsprechung.

Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer aus Bayern auf, der mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. Die Strafzumessung sei fehlerhaft, urteilte der BGH (Az.: 1 StR 525/11).

Dabei stellte der BGH klar: Das Landgericht hätte nicht mildernd berücksichtigen dürfen, dass der Angeklagte einen Steuerberater hinzugezogen hatte. Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt zur Strafmilderung führen, sagte Richter Armin Nack. „Wenn die Unterlagen alle in den Händen der Ermittlungsbehörden sind, hat das sicherlich kein großes Gewicht.“ Denn dann bleibe ohnehin nicht mehr viel zu bestreiten.

Auch die Nachzahlung der fälligen Steuern dürfte nach der Entscheidung des BGH Steuerbetrügern nicht viel helfen: „Damit wird nur das geleistet, was jeder sowieso leisten muss“, betonte Nack.

Bereits 2008 hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Strafe in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dennoch wurden auch danach immer wieder Steuerkriminelle zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl die hinterzogenen Beträge an oder über der Millionengrenze lagen.

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