7. Februar 2012


Umweltzonen

Umweltzonen sollen dazu beitragen, dass weniger Schadstoffe in die Luft gelangen. So soll die gesundheitsgefährdende Belastung durch Feinstaub in den Städten gesenkt werden. Seit dem 1. Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub. Umweltzonen gibt es in drei Stufen: Rot bedeutet, dass es nur für wenige Autos Einschränkungen gibt. In der zweiten Stufe dürfen nur Autos einfahren, die mindestens eine gelbe Plakette haben. Mit der 3. Stufe (grüne Plakette) dürfen nur Pkw mit geringem Schadstoffausstoß in die Städte. So sind laut Umweltbundesamt (UBA) bis zu zehn Prozent Minderung bei den Feinstaubbelastungen möglich. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.




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