14. Januar 2011


Verurteilungen Deutschlands sind selten

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von Petra Klingbeil

FRAGE: Vor dem EU-Gerichtshof sind noch 40 Fälle über Sicherungsverwahrung anhängig. Berücksichtigt der EGMR die Reform, die am 1. Januar in Kraft getreten ist?
NUSSBERGER: Der Gerichtshof überprüft alle anhängigen Fälle unabhängig von der neuen Reform. Doch das, was die Bundesregierung beschlossen hat, fließt durchaus in die Urteile mit ein. Letztendlich für den Gerichtshof entscheidend ist die Frage, ob Betroffene noch Opfer einer Verletzung der Menschenrechte sind.

FRAGE: Es gab spektakuläre Urteile gegen Deutschland – neben der Sicherungsverwahrung ging es um die Rechte von Vätern und den Schutz der Privatsphäre vor Paparazzi. Werden in Deutschland die Grundrechte nicht gut genug geschützt?
NUSSBERGER: Statistisch wird Deutschland im Kreis der 47 Europaratsländer nicht so oft verurteilt. Diese Fälle sind nur besonders sichtbar. Es geht dabei um feine und differenzierte Probleme. Es gelten einfach unterschiedliche Maßstäbe und es gibt unterschiedliche Sichtweisen: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nach dem Grundgesetz und der EGMR nach der Menschenrechtskonvention. Zum Beispiel ist das Konzept der Privatsphäre nicht in der Form im Grundgesetz verankert, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Aber im Grunde hat Deutschland ein gut ausgebautes und sehr feinfühliges Rechtsstaatempfinden, das weltweit beispielgebend ist.

FRAGE: Fast 30 Prozent aller Beschwerden richten sich gegen Russland. Wie bewerten Sie als Osteuropa-Expertin die Grundrechtslage dort?
NUSSBERGER: Eine rechtsstaatliche Entwicklung kann nicht über Nacht eingeführt werden. Die westeuropäischen Länder haben dafür etwa 200 Jahre Zeit gehabt. Es wäre naiv zu glauben, dass die Räder in Osteuropa schneller gedreht werden können. Was die zukünftige Entwicklung anbelangt, bin ich nicht besonders optimistisch. Die Hoffnung, dass die junge Generation neue Akzente setzen würde, hat sich nicht unbedingt erfüllt.

FRAGE: Wie fühlen Sie sich im Kreis Ihrer Kollegen aus 46 Ländern?
NUSSBERGER: Sehr gut. Es ist spannend und eine kulturelle Bereicherung. Die Kollegen aus den anderen Ländern sind interessante Persönlichkeiten, und der Austausch öffnet den Blick für andere Rechtssysteme. Man blickt über die eigenen Grenzen hinweg.

NUSSBERGER:

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