BREMEN/LOHNE/PENKUN, 8. Juli 2009


Wenn aus Stroh kein Gold wird

ENERGIE Weltgrößter Biogasanlage droht Aus – Anleger fürchten massive Verluste


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Eine Großanlage oder 40 Einzelanlagen: das Biogasprojekt in Penkun BILD: NAWARO/ENVITEC Bild vergrößern

EINE GESETZESPRÄZISIERUNG MACHT DEM PROJEKT IN PENKUN ZU SCHAFFEN. ERRICHTET HATTE DEN PARK DIE LOHNER ENVITEC AG.

VON JÖRG SCHÜRMEYER

Bremen/Lohne/Penkun - Aus Stroh Gold machen – dass das offenbar doch nur im Märchen funktioniert, müssen zurzeit rund 5600 Privatanleger – darunter viele aus dem Nordwesten – erfahren. In der Hoffnung auf üppige Rendite hatten sie über einen Fonds ihr Geld in die nach Betreiberangaben „weltgrößte“ Biogasanlage in Penkun (Mecklenburg-Vorpommern) investiert. Insgesamt kamen so rund 100 Millionen Euro zusammen.

Doch statt den vom Initiator des Geno Bioenergie Leasingfonds, der Doric Asset Finance, versprochenen Renditen von bis zu elf Prozent pro Jahr drohen den als Kommanditisten beteiligten Investoren nun beträchtliche Verluste, so Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens (KWAG/Bremen). Sie vertritt mehrere Anleger, die zwischen 10 000 und 400 000 Euro investiert hatten.

Hintergrund: Anfang 2006 hatte die Biogasfirma Envitec aus Lohne (Kreis Cloppenburg) für Doric und die Betreiber-Gesellschaft Nawaro Bio-Energie AG 40 technisch selbstständige Einzelanlagen in Penkun errichtet, die zusammen 20 Megawatt Strom – genug für eine Kleinstadt – im Jahr produzieren. Laut Betreiber habe es damit bis Ende 2008 keine Probleme gegeben. Zum 1. Januar 2009 habe es jedoch eine Präzisierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gegeben, wonach Biogasparks wie in Penkun nicht mehr als einzelne Kleinanlagen sondern als eine Großanlage anzusehen seien. Folge: Die Einspeisvergütung sank von rund 22 Cent je Kilowattstunde Strom auf etwa die Hälfte.

„Durch diese Einspeiseregelung können wir nun noch nicht einmal die Kosten für die Rohstoffversorgung decken“, sagt Georg Stieler, Assistent des Vorstandes bei Nawaro. Mit dem Versuch, über das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung wieder herzustellen, scheiterten die Betreiber.

Die Anlage sei mittlerweile von 20 auf 5 Megawatt Leistung heruntergefahren worden, so Stieler. Dass sie überhaupt noch Strom produziere, sei nur darauf zurückzuführen, dass mit dem Fonds eine Einigung erzielt worden sei, die Leasingraten bis auf weiteres zu stunden. „Sonst hätten wir im März Insolvenz anmelden müssen“, sagt Stieler. Zumindest bis zur Ernte im Herbst könne so der Betrieb aufrecht erhalten werden, dann brauche man aber neues Geld.

Bei Nawaro plant man „als letzten Strohhalm“ (Stieler) den Umbau der Anlagen von Strom- auf Gaseinspeisung. Zudem versucht der Betreiber auf politischem Wege Bestandsschutz für Anlagen zu erreichen, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Ansonsten bedrohe die Gesetzesänderung laut des Branchenverbands Biogasunion mehr als 250 Anlagen in Deutschland.

Ganz anders beurteilt die Bremer Kanzlei KWAG den Fall. „Uns liegen Informationen vor, nach denen das gesamte Fondskonstrukt von Anfang an nicht funktionieren konnte“, sagt Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens.

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So wirft er den Betreibern u.a. vor, dass sie den Anlagenbegriff des EEG bewusst umgangen hätten, um eine höhere Einspeisevergütung zu erzielen. Schon in der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf des EEG von 2004 sei kritisch auf eine mögliche Aufteilung einer Großanlage in kleinere Einheiten eingegangen worden. Die Risiken seien folglich schon zum damaligen Zeitpunkt absehbar gewesen.

Aus Sicht der Kanzlei werfe auch der „Input“ für die Biogasanlage in Penkun, 300 000 Tonnen Mai und Getreide pro Jahr, Fragen auf. Man habe Informationen, dass „solch eine Menge in der Region gar nicht zu beschaffen sei“, so Ahrens.

Neben den Betreibern kritisiert KWAG auch die Volks- und Raiffeisenbanken, die den Fonds bundesweit vertrieben haben. Laut Ahrens hätten sie bei Provisionen von 7,00 bis 8,15 Prozent „bestens verdient“ – im Gegensatz zu den Anlegern. Die Kanzlei wolle nun den Dialog mit der Fondsgesellschaft suchen. „Sollte dieser nicht von Erfolg gekrönt sein, bereiten wir erste Klagen bezüglich Schadenersatzforderungen vor“, sagt Ahrens.




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