Karlsruhe: Urteil zu EWE-Gaspreisen vertagt
Energie Bundesgerichtshof verschiebt Entscheidung auf 16. Juni – Keine Tendenz
von Jörg Schürmeyer
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch seine Entscheidung über die Gaspreise des Oldenburger Energieversorgers EWE vertagt. Erst am 16. Juni soll nun verkündet werden, ob die Erhöhungen seit 2004 rechtlich korrekt waren. In dem Revisionsverfahren geht es um zwei Einzelklagen und eine Sammelklage von 56 EWE-Kunden aus dem Oldenburger Land und Ostfriesland gegen ihrer Meinung nach unwirksame Preisanpassungsklauseln des Oldenburger Versorgers.
„Alles ist offen“, sagte Rechtsanwalt Dr. Jan Reshöft aus Aurich, der die 56 EWE-Gaskunden in dem Verfahren vertritt. Eine eindeutige Tendenz, in welche Richtung die Entscheidung Mitte Juni ausfallen könnte, sei nicht auszumachen gewesen. Der Ettlinger Rechtsanwalt Peter Wassermann, der den Oldenburger Hans-Henning Adler in einer der Einzelklagen vertritt, sah dem Prozessausgang dagegen „optimistisch entgegen“.
Auch die EWE hielt sich bedeckt. „Wir hatten heute ausreichend Möglichkeit, unsere Argumente dem BGH vorzutragen und erwarten daher die Urteilsverkündung im Juni mit Spannung“, sagte EWE-Sprecher Daniel Waschow. „Wir möchten diese abwarten und nun nicht über einen möglichen Ausgang spekulieren.“
Hintergrund des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom September 2008. Das OLG hatte bei der Verhandlung den EWE-Gaskunden, die den Preiserhöhungen widersprochen hatten, in weiten Teilen Recht gegeben. Gegen das Urteil hatten sowohl die EWE als auch die klagenden Gaskunden Revision eingelegt.
Im Kern geht es um die Frage, ob die Gaspreisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EWE wirksam ist oder nicht. Im Mittelpunkt stehen dabei sogenannte Sondervertragskunden, die bei der EWE rund 90 Prozent der Kunden ausmachen.
Prozessbeobachter in Karlsruhe schließen für den 16. Juni weder eine klare Entscheidung Pro oder Contra EWE noch eine Rückverweisung an das OLG oder auch eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus. Auch mögliche Folgen, etwa Rückvergütungen an EWE-Gaskunden, sind offen. Die lange Verfahrensdauer unterstreiche die Bedeutung sowohl für die EWE als auch für gesamte Gasbranche in Deutschland, meinte Helmut Kettelhake von der Energie- und Klimagruppe Oldenburg-Weser-Ems.
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