Deutscher Post droht Milliardenstrafe
Wettbewerb EU fordert Rückzahlung von Beihilfen – Konzern will klagen
Brüssel - Die Deutsche Post soll nach dem Willen der EU-Kommission ungerechtfertigte Beihilfen von bis zu einer Milliarde Euro an den Staat zurückzahlen. Im Kern geht es um Subventionen für Pensionskosten, verbunden mit hohen regulierten Preisen. Deutschland müsse deshalb zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro von dem Bonner Konzern einfordern, entschied die Kommission am Mittwoch in Brüssel.
Die Post will gegen den Beschluss klagen. Dies sei auch mit der Bundesregierung abgestimmt, hieß es.
„Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage“, erklärte Post-Vorstandschef Frank Appel. Sie stehe außerdem im Widerspruch zu einer früheren EU-Entscheidung und Ergebnissen ähnlicher Verfahren.
Das Wirtschaftsministerium betonte, die Bundesregierung werde ungeachtet einer möglichen Anfechtung vor europäischen Gerichten der Kommissionsforderung nachkommen und die Beihilfen von der Deutschen Post AG zurückverlangen. Für die Umsetzung ist das Finanzministerium zuständig.
Das Unternehmen gab sich zuversichtlich, dass die Entscheidung vor Gericht keinen Bestand haben werde. Die Wettbewerbshüter stellten auch fest, dass Ausgleichszahlungen von 5,6 Milliarden Euro an die Post mit EU-Regeln übereinstimmten und deshalb gerechtfertigt seien.
Bei den umstrittenen Beihilfen von 1995 an geht es um Zahlungen für die Pensionslasten für Beamte, die der frühere Staatskonzern bei seiner Privatisierung übernommen hatte. Um die Post zu entlasten, steuerte der deutsche Staat viele Milliarden Euro bei.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia verteidigte das Vorgehen: „Unser Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.“ Die Post habe nicht nur staatliche Beihilfen erhalten, sondern auch mit höherem Briefporto ihre Kosten gedeckt, begründete die Kommission den Beschluss. Damit habe sie von Sozialleistungen profitiert, die unter den entsprechenden Werten von Konkurrenten lagen. Das könnte Nachteile für Wettbewerber nach sich gezogen haben.
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