BERLIN, 23. Februar 2012


Monstertrucks oder Ökolastwagen?

Verkehr Viel Wirbel um Test von Riesen-Lkw – Fragen und Antworten zum Einsatz der „Gigaliner“


Bis zu 6,50 Meter dürfen die Laster länger sein. Sie dürfen nur auf bestimmten Strecken fahren.

von Sascha Meyer

Berlin - Es gibt keinen symbolischen Knopfdruck und keine Zeremonie. Unspektakulär rollt auf deutschen Straßen gerade ein Versuch mit Riesenlastwagen an. Seit dem Neujahrstag gibt es von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) grünes Licht für Transporter, die bis zu 6,50 Meter länger sein dürfen als bisher erlaubt – jedoch nur auf bestimmten Strecken. Der auf fünf Jahre angelegte Test sorgt allerdings schon jetzt für Krach. Fragen und Antworten:

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Manche nennen sie noch „Gigaliner“, das Bundesverkehrsministerium spricht offiziell von „Lang-Lkw“. Denn am regulären Höchstgewicht von maximal 40 Tonnen soll sich auch nichts ändern. Die seit 1. Januar geltende „Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge“ (Amtskürzel: LKWÜberlStVAusnV) gestattet aber XXL-Gespanne von bis zu 25,25 Metern. Bisher dürfen Sattelschlepper 16,50 Meter messen und Lastwagen mit Anhänger höchstens 18,75 Meter.

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Einfach quer durch die Republik rollen dürfen Riesenlaster nicht. Für die Gespanne, die für alle Verkehrsteilnehmer ungewohnt sind, gilt ein festgelegtes Streckennetz. Dabei sind jedoch nicht alle Bundesländer, sondern nur Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Spediteure müssen sich zunächst bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) registrieren. Bestätigungen gingen bisher an drei Speditionen heraus. Angepeilt wird, dass einmal 400 Riesenlaster im Testeinsatz sind.

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„Wo heute drei Lkw pro Tag unterwegs sind, sind es nur zwei Lang-Lkw“, argumentiert Ramsauer. Der Verband der Autoindustrie (VDA) wirbt, bei gleichem Transportvolumen könnten bis zu 30 Prozent Sprit und klimaschädliches CO gespart werden. „Der Lang-Lkw ist deswegen ein echter Ökolaster“, so VDA-Präsident Matthias Wissmann.

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„Das sind keine Brot- und Butterfahrzeuge für die letzten Winkel des Landes“, erläutert der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Karlheinz Schmidt. Sinnvoll sein könnten sie aber, um große Umschlagpunkte wie Seehäfen oder Güterbahnhöfe zu verbinden. Wenn jeweils nur zwei statt drei Fahrer und Trucks nötig sind, kann das auch Preiskalkulationen für Transporte günstiger machen.

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Kritiker sehen das Verkehrsnetz für „Monstertrucks“ nicht gewappnet. „Unsere Straßen und Brücken, aber auch die Rastplätze an den Autobahnen sind für solche Fahrzeuge nicht ausgelegt“, mahnen SPD und Grüne. Der Autofahrerclub ADAC fordert ein scharfes Auge auf „kritischen Punkten“ wie Ortsdurchfahrten, Kreuzungen, Kreisverkehren und Überholmanöver. Die „Allianz pro Schiene“ als Bahnlobby warnt vor Risiken, da Routen über Bahnübergänge führten. Bei den Tests in Niedersachsen seien unter anderem die Übergänge an der Werftstraße und der Flagbalgerstraße in Nordenham betroffen.

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SPD und Grüne wollen den Test noch per Verfassungsklage kippen. Der Vorwurf: Ramsauers Verordnung ohne Zustimmung von Bundesrat und Bundestag habe Beteiligungsrechte missachtet. Wohl im Frühjahr sollen Experten der BASt eine wissenschaftliche Begleitung des Tests starten – wenn dann eine aussagekräftige Zahl von Lastern rollt.






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