27. Januar 2012


Folgen nach der Rückgabe eines beschädigten Mietwagens

Wer einen Mietwagen

beschädigt zurückgibt, muss beweisen, dass er nicht für die Schäden verantwortlich ist. Ist ein solcher Beweis nicht möglich, haftet der Fahrer und muss entsprechend den mietvertraglichen Vereinbarungen für den Schaden aufkommen. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden.

In dem Fall hatte eine Kundin einen Wagen gemietet und ihn auf dem Parkplatz wieder abgestellt. Kurze Zeit später stellte eine Angestellte der Autovermietung eine rund 800 Euro teure Beule an der Stoßstange fest (AG Köln 120 C 676/09). ddp



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