28. Januar 2012


Gerechte Verlagerung des Winterdienstes auf Mieter

Der Vermieter kann die Pflicht zum Winterdienst auf seine Mieter abwälzen. Aber er darf dabei nicht einzelne Parteien benachteiligen. Das entschied das Amtsgericht Köln. Im verhandelten Fall sollten lediglich drei von 24 Mietparteien eines achtstöckigen Mietshauses den Winterdienst übernehmen. Laut der Hausordnung aus den 60er Jahren sind ausdrücklich nur die drei Erdgeschosswohnungen von dieser Pflicht betroffen. Das führe zu deren Überlastung, so das Gericht. Außerdem hätten die Mieter auch zusätzliche Haftungsrisiken, für den Fall, dass ein Passant ausrutscht. Die anderen 21 Mietparteien seien hiervon befreit. Das sei eine unangemessene Ungleichbehandlung (AZ: 221 C 170/11). wb




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