1. Februar 2012


Bei Internetauftritten von Fluggesellschaften müssen alle Kosten im Endpreis enthalten sein

Fluggesellschaften dürfen in ihren Internetauftritten Gebühren und Zuschläge nicht „häppchenweise“ aufführen und den Endpreis erst an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang. Sie müssen von vornherein den Endpreis nennen – also inklusive Steuern, Gebühren, Flughafengebühren und Kerosinzuschlägen. Auch eine „Servicegebühr“ darf nicht erst am Schluss aufgeschlagen werden, wenn sie ohnehin fällig wird, also den Endpreis auf jeden Fall erhöht. Betroffen waren Air Berlin und Ryanair, die jedoch Revision eingelegt haben (KG Berlin, 5 U 147/10).wb




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