2. Februar 2012


Steuer-Identifikationsnummer mit Grundgesetz vereinbar

Die Steuer-Identifikationsnummer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Auch die damit verbundene Speicherung von Daten beim Bundeszentralamt für Steuern ist mit der Verfassung vereinbar. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor. Das Gericht stellte zwar fest, dass in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen werde. Dies würde aber durch die Interessen des Gemeinwohls überwogen. Ermöglicht werde die eindeutige Identifizierung der Personen im Besteuerungsverfahren. Das diene dem gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze (Az.: II R 49/10). ddp




ANZEIGE


WEITERE ARTIKEL AUS DIESEM RESSORT

23.05.2012 - Banken dürfen von ihren Kunden keine Gebühr verlangen, wenn sie bei einer Einzugsermächtigung eine Buchung nicht ausführen und den Kunden hierüber benachrichtigen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag.mehr

Mietmangel, wenn in Küche und Bad nicht gleichzeitig warmes Wasser

22.05.2012 - Es handelt sich um einen Mietmangel, wenn der Mieter nicht gleichzeitig in Bad und Küche warmes Wasser beziehen kann. Das hat das Amtsgericht Köln nun entschieden. Ist der vom Vermieter eingebaute Durchlauferhitzer zu schwach, um beide Zimmer mit Warmwasser zu versorgen, so darf der Mieter die Miete mindern (in diesem Fall um drei Prozent).mehr

Zubereitung und Servieren eines Mittagessens in Wohnstift nicht steuerlich absetzbar

19.05.2012 - Die Kosten für die Zubereitung und das Servieren eines Mittagessens in einem Wohnstift sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.mehr

Umsatzsteuerpflicht bei erheblicher Gewinnerzielung über Ebay

18.05.2012 - Privatleute, die viel über die Handelsplattform Ebay verkaufen, müssen sich vor der Umsatzsteuerpflicht in Acht nehmen. Wer nicht nur gelegentlich, sondern intensiv über Jahre hinweg verkauft und dabei erhebliche Gewinne erzielt, handelt wie ein Unternehmer und darf den Erlös nicht am Finanzamt vorbei einnehmen.mehr

Vollkaskoversicherung zahlt nicht bei Bedienungsfehler

15.05.2012 - Setzt ein Autofahrer mit einem Anhänger zurück und verhakt sich die Anhängerkupplung so unglücklich, dass der Hänger am rechten hinteren Kotflügel seines Wagens aufschlägt, so muss die Vollkaskoversicherung des Autobesitzers den Schaden nicht begleichen.mehr

Anzeige
Umfrage

Steigt Fortuna Düsseldorf nach den Ausschreitungen beim Relegationsspiel zu Recht in die Fußball-Bundesliga auf?




Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Textfeld! Captcha
Marktplatz
Regional
Immobilien
Automarkt
Flohmarkt

Jobs
NWZ-Wetter
27 °C
12 °C
Details/Prognose Wetterwarnung Regenradar
 
RSS-Dienste RSS-Dienste | RSS-Dienste Webcams | Mobil | Kontakt | Impressum | Login
AktuellesAus der RegionKundenserviceMarktplatzRat und Tat