7. Februar 2012


Kündigung bei Eigenbedarf eines Vermieters

Dass ihr Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigte, konnte eine Mieterin ja noch verschmerzen. Da er dies jedoch tat, nachdem die über ihr befindliche und lange Zeit leerstehende Wohnung vermietet worden war, wollte die Erdgeschoss-Bewohnerin dies nicht auf sich sitzen lassen. So sah es auch das Amtsgericht Landsberg am Lech, da die Gründe für den Eigenbedarf schon vor der Kündigung bestanden hatten. Es sei üblich, dass in diesen Fällen den Mietern vergleichbare freie Alternativ-Wohnungen angeboten würden, die den Wohnungsverlust abmildern sollen (Az. 1 C 194/10). wb




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