Folgen aus Schäden beim Baumfällen
Wer beim Baumfällen Schäden verursacht, kann mit Unterstützung seiner Haftpflichtversicherung rechnen. In einem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall hatte ein Mann beim Fällen einer Pappel am Nachbargrundstück einen Schaden von 7200 Euro angerichtet, weil die Pappel das Dach beschädigt hatte. Kein Fall für die Haftpflicht, beschied der Versicherer, da Baumfällen eine „ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung“ und damit nicht versichert sei. Doch der BGH war anderer Ansicht: Gartenarbeiten – auch an Bäumen – sind normale Tätigkeiten von Privatleuten und natürlich versichert (BGH IV ZR 115/10). wb
- Banken dürfen von ihren Kunden keine Gebühr verlangen, wenn sie bei einer Einzugsermächtigung eine Buchung nicht ausführen und den Kunden hierüber benachrichtigen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag.mehr
- Es handelt sich um einen Mietmangel, wenn der Mieter nicht gleichzeitig in Bad und Küche warmes Wasser beziehen kann. Das hat das Amtsgericht Köln nun entschieden. Ist der vom Vermieter eingebaute Durchlauferhitzer zu schwach, um beide Zimmer mit Warmwasser zu versorgen, so darf der Mieter die Miete mindern (in diesem Fall um drei Prozent).mehr
- Die Kosten für die Zubereitung und das Servieren eines Mittagessens in einem Wohnstift sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.mehr
- Privatleute, die viel über die Handelsplattform Ebay verkaufen, müssen sich vor der Umsatzsteuerpflicht in Acht nehmen. Wer nicht nur gelegentlich, sondern intensiv über Jahre hinweg verkauft und dabei erhebliche Gewinne erzielt, handelt wie ein Unternehmer und darf den Erlös nicht am Finanzamt vorbei einnehmen.mehr
- Setzt ein Autofahrer mit einem Anhänger zurück und verhakt sich die Anhängerkupplung so unglücklich, dass der Hänger am rechten hinteren Kotflügel seines Wagens aufschlägt, so muss die Vollkaskoversicherung des Autobesitzers den Schaden nicht begleichen.mehr


