11. Mai 2011


Binnenmarkt

Als Binnenmarkt wird ein Wirtschaftsgebiet von mehreren Ländern mit einer gemeinsamen Außengrenze bezeichnet. In solch einem Wirtschaftsgebiet werden die vier Grundfreiheiten angestrebt und schrittweise realisiert. Dies sind: Kapitalverkehrsfreiheit, Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit sowie Niederlassungsfreiheit (zum Beispiel für Arbeitnehmer, Unternehmer, Studenten). Der europäische Binnenmarkt ist der weltweit größte gemeinsame Wirtschaftsraum. Offiziell existiert er erst seit 1993, seit dem Abschluss des Binnenmarktprogramms, das die Europäische Kommission 1985 angestoßen hatte. Das Fundament wurde jedoch noch früher gelegt, im Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1957. Schon hier sind die vier Grundfreiheiten enthalten, die den Kern der europäischen Integration bilden. Heute sind ungehindertes Reisen in der Europäischen Union (EU) ebenso selbstverständlich wie grenzüberschreitender Handel, keine Grenzkontrollen und der Verzicht auf Zölle. Gemeinsamer Handel ist auch deshalb einfach, weil in vielen Staaten mit derselben Währung, dem Euro, gezahlt wird. Deutschland profitiert erheblich von den EU-Handelsbeziehungen – im Jahr 2010 wurden etwa 60 Prozent aller Ausfuhren in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union getätigt. Ein funktionierender europäischer Binnenmarkt ist auch eine Teilantwort auf die Globalisierung. Nur eine wirtschaftlich starke EU kann ihre Interessen im Welthandel erfolgreich vertreten, nicht ein Mitgliedsstaat alleine. Natürlich gibt es trotz aller Vorteile auch Probleme.

Ein Beispiel ist der Binnenmarkt für Strom und Gas. Ein einheitlicher Markt mit Wettbewerb soll für sinkende Energiepreise sorgen. Die Umsetzung ist jedoch schwierig und auch nach dreizehn Jahren noch nicht abgeschlossen. Versorgungsstrukturen, die über Jahrzehnte in den einzelnen Mitgliedstaaten aufgebaut wurden, müssen neu organisiert und angeglichen werden. Hinzu kommt, dass das Leitungsnetz zwischen den Ländern noch unzureichend ausgebaut ist. Dafür sind wiederum hohe Investitionen notwendig. Die EU hat sich das Ziel gesetzt, dass Strom und Gas ab 2014 auf dem Binnenmarkt frei gehandelt werden können.




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