Verwaltungsgerichts-Urteil macht Mut
B 212neu Südvariante und Ortsumgehung: Statt Planfeststellungsbeschluss erneute Abwägung erforderlich?
von Wolfgang Bednarz
Delmenhorst - Der Fachdienstleiter Stadtplanung der Stadtverwaltung Ulrich Ihm sieht die Karten für die Planung der B 212neu-Trasse neu gemischt. Anlass ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 10. November 2010, mit dem die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für einen Teilabschnitt der A 281 zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße festgestellt wurde.
Geklagt hatten Grundstückseigentümer, deren Eigentumsbelange nach Auffassung der Richter von der Planfeststellungsbehörde nicht hinreichend gewürdigt worden seien. Knackpunkt war der in der Ursprungsplanung nicht vorgesehene Bau einer „Querspange“, einer Straßenverbindung, die nur vorübergehend gebraucht und dann wieder zurückgebaut werden sollte. In der Begründung hieß es u.a., dass für die Planfeststellungsbehörde wegen der nachträglich vorgenommenen Änderungen Anlass bestanden hätte, „erneut in die Abwägung einzutreten und sich insbesondere mit der Frage eines vorübergehenden Verzichts auf den Bau der Trasse (Null-Variante) und anderen möglichen Übergangslösungen auseinanderzusetzen“.
Für Ihm ist der Sachverhalt auf Delmenhorst übertragbar: Der mautfinanzierte Wesertunnel rechne sich erst ab einem Fahrzeugaufkommen von 24 000 pro Tag. Da dies 12 000 Fahrzeuge pro Tag mehr in Delmenhorst bedeute, sei die nachträgliche Planung einer West- oder Ostumgehung für Delmenhorst erforderlich geworden. Das gebe Anlass, auch hier erneut in die Abwägung einzutreten. Die Kosten der Ortsumgehung seien überdies nie in die B 212neu-Planungen mit eingerechnet worden. „Wir müssen zurückkommen zu einer Variante, die die Probleme für Delmenhorst und Ganderkesee geringer werden lassen“, sagte der Fachdienstleiter.
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