Brake: SPD will Einsicht in Schiefke-Strafakte
STEUERAFFÄRE Antrag im Rat – Sondersitzung am 4. Februar um 18.30 Uhr
VON FRANK JUNGBLUTH
BRAKE - Sechs Wochen nachdem seine Vorstrafe wegen Steuerhinterziehung bekannt geworden ist, informiert Bürgermeister Roland Schiefke die Beschäftigten der Stadtverwaltung über die Hintergründe. Im Ratssaal des Verwaltungsgebäudes am Schrabberdeich suchte der Bürgermeister am Mittwoch das Gespräch mit Beamten und Angestellten. Die waren irritiert, weil der Personalrat ohne Wissen und Zustimmung der Belegschaft eine „Ehrenerklärung“ für den Bürgermeister abgegeben hatte und die Ratsmitglieder auffordert, sich bis auf weiteres nicht mehr zur Steueraffäre zu äußern.
Bürgermeister Schiefke (Bild) bestätigt: „Es ist zutreffend, dass ich die Mitarbeiter in einer nicht öffentlichen Mitarbeiterversammlung am 20. Januar über die in der Presse geäußerten Vorwürfe informiert habe.“ Zur Kritik, er habe sich Nachfragen zur Steuerhinterziehung verbeten, sagt Schiefke: „Nach Rücksprache mit Mitgliedern des Personalrates, welche ebenfalls in der nicht öffentlichen Mitarbeiterversammlung anwesend waren, wurden alle Fragen zugelassen und beantwortet.“
Die Sonderratssitzung, in der auf Antrag von SPD und WGB der Bürgermeister zur Steueraffäre und zu nicht genehmigten Nebentätigkeiten im Amt Auskunft geben soll, ist inzwischen auf den 4. Februar, 18.30 Uhr, in der Begegnungsstätte in der Schulstraße 20 festgelegt.
Sicher ist aber, dass die Braker Bürger, die als Zuschauer dabei sein können, keine Fragen stellen dürfen. „Zuhörer sind nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen, oder sich sonst an den Beratungen zu beteiligen. Sie dürfen die Beratungen nicht stören, insbesondere keine Zeichen des Beifalls oder Missfallens geben“, stellt Bürgermeister Schiefke vor der Sitzung klar. Auch könnten Zuschauer, die dagegen verstoßen, vom Ratsvorsitzenden aus dem Sitzungssaal verwiesen werden.
Die SPD will inzwischen, dass dem Rat Einsicht in die Strafakte gewährt wird, die von der Staatsanwaltschaft Oldenburg angelegt worden ist. Das Urteil: Acht Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 15 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft dämpft allerdings die Hoffnung auf Akteneinsicht. Das könne in der Regel nur zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen gewährt werden.
Spezial zur Affäre: www.NWZonline.de/schiefke
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