Oldenburg: 20-Jähriger steht unter Mord-Anklage
LANDGERICHT Prozess um erstochenen Taxifahrer beginnt am 9. März vor der Großen Jugendkammer
VON M. EXNER U. R. DEHMER
Oldenburg/Elsfleth - Jetzt wird’s ernst für Mickey M.: Im Fall des erstochenen Taxifahrers hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg das Hauptverfahren gegen den 20-Jährigen aus Lemwerder (Kreis Wesermarsch) eröffnet. Am Dienstag, 9. März, beginnt in Oldenburg der Prozess – und die Anklage lautet auf Mord.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, am Nachmittag des 25. September den Oldenburger Taxifahrer Erhard P. (58) in seinem Fahrzeug erstochen zu haben. Spaziergänger hatten damals das Taxi mit der Leiche auf einem Feldweg („Weg zur schwimmenden Insel”) neben der Elsflether Straße entdeckt. Der Wagen stand kurz hinter der Stadtgrenze auf Elsflether Gebiet.
Laut Anklage wollte sich M. durch den Überfall Geld verschaffen. Allerdings war er (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr dazu gekommen, seinem Opfer die in dessen Hosenbund steckende Geldbörse wegzunehmen.
Nur einen Tag später soll M. einen weiteren Überfall begangen haben. In Delmenhorst stieg er, so die Anklage, in ein Taxi und ließ sich nach Groß Mackenstedt in der Gemeinde Stuhr fahren. Dort soll er plötzlich auf die 61 Jahre alte Taxifahrerin eingestochen haben. Die Frau erlitt bei dem Angriff lebensgefährliche Verletzungen, konnte aber den Wagen noch verlassen. M. soll sie jedoch weiter mit dem Messer bedroht und Geld gefordert haben. Daraufhin habe sie ihm ihre Börse mit 230 Euro überlassen.
Die Polizei war von Anfang an bei beiden Überfällen vom gleichen Täter ausgegangen, hatte den Gesuchte schnell im Visier und wenig später gefasst. Seit dem 29. September sitzt Mickey M. in Untersuchungshaft.
Den Überfall auf die Taxifahrerin hatte er gegenüber der Polizei zugegeben, den Mord aber bestritten. Allerdings sprechen die Indizien gegen ihn. An der Tatwaffe wurden laut Polizei DNA-Spuren des Verdächtigen festgestellt. Zudem hatte man in der Nähe des Tatortes Kleidungsstücke von M. gefunden.
Die Staatsanwaltschaft sieht mit Habgier, Heimtücke und dem Ermöglichen einer anderen Straftat klassische Mordmerkmale erfüllt. Zusätzlich geht es um versuchten Mord und schwere räuberische Erpressung.
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