Plötzlich klingelt der Psychiater
PROZESS Freiheitsberaubung oder Fürsorge? – Arbeitsgericht soll entscheiden
VON JÜRGEN WESTERHOFF
Wilhelmshaven - Wollte die Unfallkasse des Bundes, ein behördenähnlicher Betrieb mit mehreren hundert Beschäftigten in Wilhelmshaven, einen missliebigen Mitarbeiter in die Psychiatrie einsperren lassen – oder gab es an der Spitze des Betriebs die Sorge, dass der gekündigte Pressesprecher sich etwas antun könnte?
Im Arbeitsgericht Wilhelmshaven trafen sich am Mittwoch beide Seiten: Der 41-jährige promovierte Ex-Pressesprecher sah sich als Opfer eines jahrelangen Mobbingprozesses – und der Höhepunkt sei im November vergangenen Jahres gewesen.
Damals klingelten plötzlich Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes bei ihm zu Hause und eröffneten ihm, dass sie zu überprüfen hätten, ob er zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen werden müsse, weil sein Arbeitgeber ihn als suizidgefährdet gemeldet habe. Es gelang ihm, die Zwangseinweisung zu vermeiden.
Was der Betroffene als versuchte Freiheitsberaubung empfand, schilderte die Vertreterin der Unfallkasse vor dem Arbeitsgericht als einen Akt der Fürsorge. Die Angst um das Leben des Mitarbeiters habe sich am Vortag des Psychiater-Einsatzes ergeben, als man erstmals mehrere Formulierungen aus unterschiedlichen Schreiben des Mitarbeiters im Zusammenhang betrachtet habe.
Damals war es darum gegangen, das Arbeitsverhältnis mit dem Pressesprecher zu kündigen, weil der sich zuvor in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Geschäftsführer der Unfallkasse beleidigend geäußert habe.
In dem aktuellen Verfahren vor dem Arbeitsgericht geht es zunächst um diese Kündigung, die offenbar formale Mängel aufwies – aber auch um die Frage, wie das offenbar völlig zerrüttete Arbeitsverhältnis fair beendet werden könnte. Am Mittwoch war eine Lösung nicht einmal ansatzweise in Sicht. Es wirkte eher so, als könnte es noch zu zusätzlichen Verfahren kommen.
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