VAREL, 25. Juni 2010


Taxifahrer in Zetel fürchtete um sein Leben

Jugendgericht Raub und Körperverletzung: Drei Jahre und fünf Monate Jugendstrafe für 21-Jährigen


Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei seinen Opfern. Einen Mann hatte er mit einer Schreckschusswaffe verletzt, den anderen überfallen.

von Hans Begerow

Varel - Zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und fünf Monaten wegen schweren Raubs, räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz hat das Jugendschöffengericht Varel am Donnerstag einen 21-Jährigen verurteilt. Der junge Mann ist für den Überfall auf einen Taxifahrer in Zetel im November 2009 verantwortlich (die NWZ  berichtete), ebenso für einen Vorfall in Diekmannshausen, wo er im November 2009 einen 25-Jährigen mit einer Gaspistole aus kurzer Distanz ins Gesicht und dabei schwer verletzte.


Waffe in Leke entsorgt
Der Angeklagte, der zur Tatzeit 20 Jahre alt war, hatte den 25-Jährigen auf seiner Arbeitsstelle in Diekmannshausen aufgesucht, um ihn zur Rede zu stellen wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffs auf eine gemeinsame Freundin. Im Wortgefecht zückte der Angeklagte dann die Gaspistole und schoss dem 25-Jährigen aus 30 Zentimeter Entfernung ins Gesicht. Das Opfer fiel um und musste einige Tage im Krankenhaus behandelt werden. Der Täter flüchtete und warf die Waffe später in die Südender Leke bei Varel.

Wenige Tage später kam es zu dem Überfall auf den Taxifahrer in Zetel. In der Nacht des 19. November 2009 rief der Angeklagte ein Taxi zum Klärwerk in Zetel. Er gab vor, im Klärwerk einen Notfall repariert zu haben und wolle nun nach Hause. Maskiert und schwarz gekleidet, riss der Angeklagte die Tür des Taxis auf und bedrohte den Fahrer mit einer Softairwaffe: „Ich brauche Geld“, rief er dem Fahrer zu.


Schwere der Schuld
Er ließ sich von dem Mann herumfahren und fragte nach einer EC-Karte. Der Fahrer hatte jedoch keine, stattdessen nahm der Angeklagte die Tageseinnahme und das Wechselgeld, knapp 200 Euro. Er ließ sich von dem Taxifahrer in die Zetelermarsch fahren, der dachte: „Mit mir geht es zu Ende.“ Schließlich stieg der Maskierte aus und ließ das Taxi fahren. Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei seinen Opfern für sein Verhalten. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung, die ihn zu impulsiven Handlungen verleite. Das Gericht ging mit dem Strafmaß noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus (drei Jahre Jugendstrafe). Es sieht schädliche Neigungen bei dem jungen Mann und wies auf die Schwere der Schuld hin, billigte dem Angeklagten jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit zu. In der Haft habe er Gelegenheit, an seinen Problemen zu arbeiten und eine Ausbildung anzufangen.

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