OLDENBURG, 16. Juli 2010


Gaspreis-Urteil: EWE zahlt nicht freiwillig

Kunden mit Sonderverträgen können klagen


jsm

Oldenburg - Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Gaspreisklauseln des Oldenburger Versorgers EWE schlägt auch einen Tag nach der Verkündung hohe Wellen. Viele Kunden fragten sich am Donnerstag, ob sie auf eine Rückzahlung hoffen können, und wie sie mögliche Ansprüche geltend machen können.

„Das Urteil betrifft grundsätzlich alle Kunden, die eine entsprechende Klausel in ihren Verträgen haben“, sagte BGH-Sprecher Wolfgang Eick am Donnerstag gegenüber der NWZ . Es gelte nicht nur für Kunden, die geklagt oder Widerspruch eingelegt hätten. Betroffen sind sogenannte Sondervertragskunden. Sie machen bei EWE 85 Prozent der 700 000 Gaskunden aus.

Die EWE sei aber von sich aus nicht zu einer Zahlung verpflichtet, so Eick weiter. „Der Versorger kann freiwillig zahlen, er kann sich aber auch verklagen lassen“, so der BGH-Sprecher. In ersten Stellungnahmen zeigte sich die EWE nicht zu einer freiwilligen Rückzahlung bereit.

Der BGH hatte am Mittwoch die Gaspreiserhöhungen der EWE seit April 2007 für unwirksam erklärt. Grund ist eine Preisänderungsklausel, die Kunden mit Sonderverträgen unangemessen benachteilige.

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