EWE-Eigentümer sollen über Rückzahlung beraten

Gas-Streit Oldenburger Versorger zieht umstrittenes Kundenanschreiben nach Abmahnung zurück


Von Jörg Schürmeyer       und Rüdiger zu Klampen

Oldenburg - Die EWE hat ihr umstrittenes Kundenanschreiben als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Preisanpassungsklauseln des Oldenburger Versorgers zurückgezogen. „Wir haben die Unterlassungserklärung zu diesem Schreiben abgegeben“, sagte am Mittwoch Heiko Harms, Vorstand der EWE Energie AG, im Interview mit der NWZ . Das Schreiben werde nicht mehr versandt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte die EWE wegen einer Formulierung in dem Schreiben zu den neuen Vertragsbedingungen abgemahnt.

Zugleich bekräftigte Harms gegenüber der NWZ , dass die EWE sich bislang nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet sieht. „Der BGH hat nicht über die Angemessenheit der Preise entschieden, sondern nur über Preisanpassungsklauseln“, sagte der EWE-Vorstand. Er erwartet zu diesem Thema eine „intensive Diskussion“ in der EWE-Verbandsversammlung und dem Aufsichtsrat der EWE Energie AG, der am 9. August zusammenkommt.




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29.07.2010
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Leserkommentare (2)
gelato
- 29.07.2010 10:04 Uhr
User Ralf Te fragt nach dem Termin der Abholung. Aber das wird die EWE in Verlegenheit bringen, weil die Kosten dafür, eigentlich für die Rückzahlung vorgesehen war. Nun wird es wohl so sein, daß die Kosten für die Rückholung den Betrag der Erstattung schmälern wird. Aber trösten wir uns, auch wenn die EWE nichts zurückgibt, die moralischen Sieger bleiben wir Verbraucher, denn Herr Harms hat ja die Schreiben zurückgezogen. Dafür leisten wir uns, daß wir in Zukunft bei der EWE bleiben...... Das war viel Blödsinn, nicht wahr, genau so blöd wie dieses Kundenanschreiben von der EWE.
RalfTe
- 29.07.2010 08:44 Uhr
Kundenanschreiben zurückgezogen !
Verschickt bleibt verschickt oder wann wird es bei mir abgeholt ?
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