BAD ZWISCHENAHN, 9. September 2010


Bad Zwischenahn: Pflegerin gewürgt - Bewährungsstrafe

Justiz Geringeres Strafmaß für ehemalige Patientin der Karl-Jaspers-Klinik


Nach erfolgreicher Revision kommt die 24-Jährige auf Bewährung frei. Der Bundesgerichtshof hatte ein früheres, härteres Urteil aufgehoben.

von Franz-Josef Höffmann

Bad Zwischenahn - Weil sie am 19. April des vergangenen Jahres in der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn versucht hatte, eine dort beschäftigte Krankenpflegerin mit einem Lederband zu erdrosseln, ist die 24-jährige Angeklagte aus Oldenburg am Mittwoch vom Oldenburger Landgericht wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit änderte das Gericht ein Urteil einer anderen Strafkammer des Landgerichtes zugunsten der Angeklagten ab.

In einem ersten Prozess war sie noch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Gegen dieses Urteil war sie aber in Revision gegangen – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob nach Prüfung des Falles das erste Urteil wieder auf und verwies das Verfahren zwecks erneuter Verhandlung an das Landgericht zurück. Die frühere Kammer habe nicht ausreichend einen minder schweren Fall des versuchten Totschlags geprüft, meinten die obersten Richter.

Nun wurde die Prüfung eines minder schweren Falles nachgeholt und auch in diesem Sinne entschieden. Die Angeklagte habe bereits vierzehn Monate Untersuchungshaft und Unterbringungszeiten in der Psychiatrie hinter sich. Auch das müsse sich strafmindernd auswirken, sagte der Vorsitzende Richter Jaspert. Das erste Urteil musste dann entsprechend nachgebessert werden, was einen nicht unerheblichen Strafrabatt nach sich zog.

Die Angeklagte, die aus schwierigen Familienverhältnissen stammt und sich schon häufiger in psychiatrischer Behandlung befand, war damals gegen ihren Willen in der Karl-Jaspers-Klinik untergebracht worden. Auf der geschlossenen Station versah die Krankenpflegerin, die Opfer der brutalen Attacke geworden war, ihren Nachtdienst.

Als die Schwester einen abgelegenen Raum aufsuchte, war ihr die Angeklagte gefolgt. Sie legte der jungen Frau nun das Lederband um den Hals und zog zu. Das Ziehen war so heftig gewesen, dass die Klinik-Angestellte nicht mehr ihre Hand unter das Band schieben konnte.

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Erst als die Angeklagte das Lederband lockerte, gelang es der Pflegerin, Alarm auszulösen. Mehrere Pfleger waren damals nötig, um sie zu befreien. Grund der Attacke war die Absicht der Angeklagten, an den Türschlüssel zu gelangen, um die Klinik wieder verlassen zu können.




 



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