DöTLINGEN, 9. September 2010


Aufdringliche Küsse noch keine Straftat

Urteil 16-jährige Aushilfe belästigt – Verfahren gegen Gastwirt eingestellt – Eltern über Justiz empört


Der Angeklagte war in Vorinstanzen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das OLG hob diese Entscheidungen auf.

von Franz-Josef Höffmann

Dötlingen - „Das Urteil ist lächerlich, widerlich und ekelerregend“. Familie A. (Name geändert) aus Dötlingen (Kreis Oldenburg) hat den Glauben an die Justiz verloren. Ihre 16-jährige Tochter, die in einem Dötlinger Restaurant als Aushilfe ihr Taschengeld aufbessern wollte, war schon am ersten Tag vom Chef des Lokals gegen ihren Willen geküsst und an Hals und Ohr geleckt worden. Nun geht der 48-jährige Gastronom straffrei aus, weil das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in seiner Attacke keine strafbare Handlung sehen konnte. Die Tat sei nicht ehrverletzend und abschätzig gewesen, meinen die obersten Richter (Az.: 1 Ss 23/10).

Die Empörung ist groß, nicht nur bei Familie A., deren Tochter einen Nervenzusammenbruch erlitt, sondern auch in Teilen der Oldenburger Justiz. „Das Küssen und Lecken soll erlaubt sein, das Zeigen eines Stinkefingers aber nicht“, entrüstet sich der Vater des Mädchens. Solche Urteile würden anderen Tätern Auftrieb geben und sie darin bestärken, Kinder anzufassen. „In unserem Staat haben nur die Täter Rechte, nicht die Opfer“, beklagt der Vater den Umstand, dass er als Nebenkläger keine Möglichkeit hatte, die Einstellung des Verfahrens zu blockieren.

Dabei war der Angeklagte in früheren Verfahren vom Amtsgericht in Wildeshausen und auch vom Oldenburger Landgericht noch zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Der 48-Jährige aber hatte mit seiner Revision Erfolg. Das OLG schickte das Verfahren an das Landgericht zurück, wo es nach Auskunft der Pressestelle am Mittwoch ohne Auflagen für den Angeklagten eingestellt wurde. „Wir sind an die Rechtsauffassung des OLG gebunden“, sagte der zuständige Richter.

Auch der Wildeshauser Rechtsanwalt Musch, der die 16-Jährige in den Verfahren vertrat, ist außer sich. „Die OLG-Richter haben mich mit ihrem Beschluss erschreckt. Mit diesem Urteil werden Mädchen für solche sexuellen Übergriffe zum Freiwild“, erklärte Musch am Mittwoch.

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