Freistellung nur noch mit Steuer- Identifikation
Frankfurt - Sparer brauchen vom Januar 2011 an für jede Änderung bei Freistellungsaufträgen ihre Steuer-Identifikationsnummer. Auch für die Neuerteilung eines Freistellungsauftrags sei die Nummer künftig nötig, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Damit solle dem Fiskus die Kontrolle darüber erleichtert werden, dass Anleger mit mehreren Bankverbindungen nicht den zulässigen Höchstbetrag überschreiten. Sparer haben einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro, für Ehepaare liegt er bei 1602 Euro pro Jahr. Für Kapitalerträge, die oberhalb dieser Grenze liegen, müssen Steuern abgeführt werden – meist als Abgeltungsteuer bei der Auszahlung.
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