Glücksspiel-Beschränkung gilt nicht nur für arme Leute
FRAGE: Herr von Häfen, das Landgericht Oldenburg hat sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob auch arme Menschen Lotto spielen oder wetten dürfen. Muss ich demnächst eine Verdienstbescheinigung dabei haben, wenn ich meinen Tipp abgebe?
VON HÄFEN: Nein. Da müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wer Lotto spielen möchte, darf das ohne Bedenken tun – und muss auch nicht dem Personal in der Annahmestelle nachweisen, wie hoch sein monatliches Einkommen ist.
FRAGE: Aber in einer Entscheidung des Landgerichts wird doch festgelegt, dass arme Menschen keine hohen Wetten abschließen dürfen. . .
VON HÄFEN: Nein. Die Kammer hat in der Verhandlung zum Ausdruck gebracht, dass es kein entsprechendes Verbot gibt. Es gibt jedoch eine gesetzliche Regelung, nach der Menschen auch vor sich selbst geschützt werden müssen. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass ein Glücksspielveranstalter unter anderem keine Wetten annehmen darf, wenn er weiß, dass der Spieler überschuldet ist oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen stehen. Das gilt gleichermaßen bei allen Spielern, egal wie hoch ihr Einkommen ist. Daher geht es auf keinen Fall darum, dass beispielsweise Hartz-IV-Empfänger nicht Lotto spielen oder wetten dürfen.
FRAGE: Und was ist das Ziel dieser Gesetze?
VON HÄFEN: Neben dem Schutz der Minderjährigen sollen Menschen, die bereits überschuldet sind oder in schlechten finanziellen Verhältnisses leben, davor geschützt werden, sich an Glücksspielen zu beteiligen und dadurch ihre Lage weiter zu verschlechtern.
FRAGE: Wie merkt der Mitarbeiter in der Lotto-Annahmestelle das?
VON HÄFEN: Er muss auf keinen Fall besondere Ermittlungen anstellen. Wenn er aber weiß oder es offensichtlich ist, dass die angestrebte Wette in einem Missverhältnis zu den finanziellen Verhältnissen steht, muss er darauf reagieren. Aktive Nachforschungen zur Vermögenslage der Kunden wären jedoch diskriminierend und werden nicht gefordert. So haben es auch die Richter in der Verhandlung gesehen.
Mario von Häfen ist Richter am Landgericht Oldenburg und der Pressesprecher des Gerichts. In einem Gerichtsverfahren geht es um die Frage, in welcher Höhe Menschen Wetten abschließen dürfen.
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