LASTRUP, 23. Juli 2011


Garantieversprechen erweist sich als Mogelpackung

Prozess Werbeverkaufsveranstalter wegen Betruges verurteilt – Vitaminkur für 4800 Euro angeboten


von Franz-Josef Höffmann

Lastrup - Wegen gewerbsmäßigen Betruges hat das Schöffengericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 50 Jahre alten Werbeverkaufsveranstalter aus Lastrup (Kreis Cloppenburg) zu fünfzehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen einen mitangeklagten 36-jährigen Mann aus Lindern dagegen wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt.

Im Mai 2009 hatten etliche Senioren aus Sachsen an einer Kaffeefahrt mit Werbeverkaufsveranstaltung teilgenommen. Eigentlich sollte die Reise mit vielen Überraschungen nach Polen gehen, endete aber schließlich in Tschechien. Priesen die Angeklagten morgens noch Messer für alle Zwecke an, so rückten am Nachmittag Vitaminkuren in den Vordergrund – angeboten zum Preis von immerhin 4800 Euro.

Besonders wurde dabei mit einem 50-prozentigen Preisnachlass bei Sofortzahlung geworben. Damit nicht genug: Entsprechend einer in der Einladung zur Kaffeefahrt angepriesenen „Geldzurück-Garantie“ wurde außerdem versprochen, nach zwei Wochen das investierte Geld komplett wieder zurückzuzahlen, egal ob die Kur nun Erfolg hatte oder nicht.

Das klang verlockend, die Senioren deckten sich großzügig ein. Der Haken an der Sache: Keiner der Teilnehmer erhielt sein Geld zurück. Das Gericht sah darin den Betrugstatbestand als verwirklicht an. Nach Überzeugung der Richter hatte der 50-jährige Angeklagte die Verkaufsverhandlungen geführt und die „Geldzurück-Garantie“ angepriesen. Deswegen wurde er auch verurteilt.

Der 36-Jährige aus Lindern dagegen hatte den Ermittlungen zufolge zwar die Produkte vorgestellt, zum Preis und dem Bezahlmodus aber keine Ausführungen gemacht. So musste das Verfahren gegen ihn eingestellt werden.

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