BERLIN, 1. August 2011


Freibrief vom Finanzamt für große Geldgeschenke

Kapitalerträge Nichtveranlagungsbescheinigung gilt drei Jahre lang – Steuerfreie Zinsen und Dividenden


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Steuerfrei auf Antrag: Zinsen aus Kapitalerträgen BILD: dpa  Bild vergrößern

ftd

Berlin - Viele Rentner, Kinder und Geringverdiener können mit einer Bescheinigung vom Finanzamt weit über tausend Euro Zinsen von ihrer Bank steuerfrei ausgezahlt bekommen. Das ist bequemer, als erst den Steuerabzug der Bank abzuwarten und sich mit einer Steuererklärung das Geld zurückzuholen, erläutert die Zeitschrift „Finanztest“ (8/11) in ihrer aktuellen Ausgabe.

Legen Kunden ihrer Bank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ vor, zahlt sie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne weit über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Ehepaare 1602 Euro) im Jahr steuerfrei aus.

Interessant ist das zum Beispiel für vermögende Eltern oder Großeltern, die Kindern oder Enkeln ein großes Geldgeschenk mit steuerfreien Erträgen zukommen lassen wollen. Auch Rentner können damit Zeit und Nerven sparen. Denn der Freibrief gilt drei Jahre lang.

Bevor das Finanzamt den Freibrief ausstellt, fragt es nach den voraussichtlichen Einkünften. Solange die Kinder nichts verdienen, dürfen sie bis zu 8841 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei kassieren. Denn neben 8004 Euro Grundfreibetrag stehen jedem Kind 801 Euro Sparerpauschbetrag plus 36 Euro Sonderausgabenpauschbetrag zu. Somit kann ein Kind mit 220 000 Euro Vermögen jährlich rund vier Prozent Zinsen erzielen, ohne dass das Finanzamt Steuern verlangt.

Achtung: Ist Ihr Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert, darf sein Vermögen nicht allzu üppig sein. Ihr Kind muss selbst Beiträge zahlen, wenn seine Einkünfte im Monat mehr als 365 Euro (jährlich 4380 Euro) betragen. Kapitalerträge nach Abzug von 801 Euro Sparerpauschbetrag zählen mit. Wenn Ihr Kind erwachsen ist, müssen Sie zudem aufpassen, dass Sie das Kindergeld nicht gefährden. Dafür dürfen die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als 8004 Euro im Jahr betragen. Ab 2012 soll die Grenze in der ersten Ausbildung nicht mehr gelten.

Übertragen Eltern Vermögen wie Anleihen oder Aktien in das Wertpapierdepot ihrer Kinder, müssen sie diese offiziell schenken. Sonst behandelt die Bank den Transfer als Verkauf und muss Abgeltungsteuer berechnen.

Alle zehn Jahre kann jeder Elternteil seinem Kind 400 000 Euro steuerfrei übertragen, Großeltern ihren Enkeln jeweils 200 000 Euro und ihren Urenkeln jeweils 100 000 Euro. Für Vermögen über den Freibeträgen wird Schenkungsteuer fällig.

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Die NV-Bescheinigung ist auch eine Chance für Rentner, wenn ihr Einkommen nach Abzug aller Freibeträge unter dem Grundfreibetrag für Ehepaare von 16 008 Euro (Singles 8004 Euro) im Jahr bleibt. Legen sie eine NV-Bescheinigung vor, muss ihnen die Bank die Zinsen steuerfrei auszahlen und sie sparen sich drei Jahre lang die Steuererklärung. Für den NV-Antrag können Rentner viele Angaben aus ihrer jüngsten Steuererklärung übernehmen.

  Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Geringverdiener, Rentner und Kinder hohe Kapitalerträge kassieren, ohne dass die Bank Abgeltungsteuer abzieht. Beantragen Sie die Bescheinigung beim Finanzamt, wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen oder das Ihres Kindes trotz der Kapitalerträge unter 8004 Euro (Ehepaare 16 0008 Euro) im Jahr bleibt. Dabei zählt nur das Einkommen nach Abzug von Freibeträgen und Kosten.






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