Auch als Bürgermeister zurücktreten
„Abberufung dringend notwendig“ (Ð vom 1. September)
Der Landkreis Friesland hat ja nun dem Bürgermeister und Gemeindewahlleiter Gerd Christian Wagner eindeutig bescheinigt, dass er seine Amtspflichten verletzt hat. Dem Herrn Funke hat er vorgeworfen, unverzeihliche Fehler begangen zu haben. Ist Amtspflichtverletzung einfach verzeihlich? Den unsachlichem Ausspruch, den er an andere richtet, sollte er auch gegen sich selber geltend lassen. Er müsste dann auch als Bürgermeister zurücktreten. Sonst wendet er zweierlei Maß an und das ist mit seinem Amt und seinem Status als Beamter nun wirklich unverzeihlich!
Nun noch eine Frage an die Stadträte der Stadt Varel, warum trefft Ihr euch nicht noch vor der Wahl zu einer außerordentlichen Ratssitzung und wählt einen neuen Gemeindewahlleiter? Sonst kann ja jede Partei, Wählergemeinschaft und auch jeder Bürger, der mit dem Ergebnis der Wahl nicht einverstanden ist, diese anfechten. Wenn sich ein Landes- oder Bundesminister eine solche Amtspflichtverletzung leistet, wird er sofort aufgefordert zurückzutreten. Warum kann das nicht auch ein Bürgermeister Gerd Christian Wagner?
Ralf Rohde, Varel
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