Kirchenmitarbeiter wollen Gewerkschaft gründen
Gehaltsverhandlungen Kein Vertrauen mehr in Arbeitgeber – „Dritter Weg“ soll verlassen werden
Oldenburg - Die Mitarbeiter der evangelischen Kirchen in Niedersachsen wollen eine eigene Gewerkschaft gründen. Der Vorstand des Mitarbeitervertretungsverbandes werde seinen Mitgliedern am 31. Oktober vorschlagen, den Verband in eine Kirchengewerkschaft umzuwandeln, sagte der Vorsitzende, Werner Massow, am Dienstag: „Nur so können wir den Arbeitgebern auf Augenhöhe gegenübertreten.“
Die Gehaltsverhandlungen für die rund 40 000 Beschäftigten der evangelischen Landeskirchen Hannover, Braunschweig und Oldenburg waren in der vorigen Woche vorerst gescheitert. Das Vertrauen der Mitarbeitervertreter zu den Arbeitgebern sei erschüttert, sagte Massow.
Bis zum Jahr 2000 seien in der Kirche stets automatisch die Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes übernommen worden. Doch das habe sich geändert. So seien beispielsweise das Weihnachts- und Urlaubsgeld gestrichen oder zumindest gekürzt worden.
In der evangelischen Kirche gilt im Arbeitsrecht der sogenannte Dritte Weg. Im Unterschied zum Tarifvertragssystem in Privatwirtschaft und Öffentlichem Dienst werden die Löhne und Gehälter von einer paritätisch besetzten Kommission ausgehandelt. Streiks und Aussperrungen sind verboten.
Bei rechtlichen Streitigkeiten könnten die Arbeitgeber auf ein Heer von Juristen in den Landeskirchenämtern zurückgreifen, erläuterte Massow. Die Mitarbeitervertreter hingegen seien Kirchenmusiker, Küster oder Kindergärtnerinnen, die sich überwiegend ehrenamtlich für die Interessen der Kollegen einsetzten. Darum sei es beispielsweise notwendig, einen Juristen für die Kirchengewerkschaft einzustellen.
Die Gewerkschaft „Verdi“ habe sich zu Jahresbeginn aus den Verhandlungen zurückgezogen und versuche nun, das kirchliche Arbeitsrecht von Außen zu kippen und Tarifverhandlungen zu erzwingen, sagte Massow: „Wir wollen dagegen die Veränderungen in dem bestehenden System erreichen.“ Ein Boykott der Verhandlungen sei in der Kirche nicht sinnvoll.
Gewerkschaften für Kirchenmitarbeiter gibt es Massow zufolge in der Nordelbischen Kirche und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
In der Evangelisch-reformierten und der Kirche in der Pfalz würden die Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes per Kirchengesetz eins zu eins übernommen. In allen übrigen Landeskirchen gelte der Dritte Weg.
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