Kaffeefahrt-Veranstalter aus Lastrup legt Berufung ein
Lastrup/oldenburg - Der Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup, der vor einer Woche vom Cloppenburger Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden ist, will das Urteil nicht akzeptieren. Er hat gegen den Cloppenburger Richterspruch Berufung eingelegt.
Während die Verteidigung keine strafbare Handlung sehen kann und deswegen auch auf Freispruch plädiert hatte, ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte Senioren auf Verkaufsveranstaltungen hinterlistig abgezockt hatte. Statt versprochener Gewinne bis zu 3000 Euro soll es Matratzen für 900 Euro gegeben haben. Damit nicht genug: Trotz eines Widerrufs des Kaufvertrages soll sich der Angeklagte das Geld der Senioren über zuvor ausgefüllte Überweisungsträger doch noch geholt haben.
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