Oberverwaltungsgericht entscheidet: Nordhorn-Range bleibt Truppenübungsplatz
nordhorn - Der Truppenübungsplatz „Nordhorn-Range“ in der Grafschaft Bentheim bleibt in Betrieb. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück aus dem Sommer 2010, teilte ein Sprecher am Freitag mit.
Damit sind mehrere Landkreise und Kommunen endgültig im Kampf gegen den Luft- und Bodenschießplatz gescheitert.
Die Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland, die Städte Nordhorn und Lingen, die Samtgemeinde Schüttorf sowie drei weitere Ortsgemeinden hatten die Klage im März 2008 eingereicht. Nach ihrer Auffassung leidet die Bevölkerung in der Region seit Jahrzehnten unter der unzumutbaren Lärmbelastung durch den ursprünglich von britischen Truppen genutzten Platz. Die Bundesrepublik hatte den Übungsplatz zum 1. April 2001 von den Briten übernommen.
Die Klage gegen die Übernahme wurde nach Auffassung der Gerichte jedoch zu spät eingereicht. Durch die „langjährige Untätigkeit“ der Kreise und Gemeinden sei der Eindruck entstanden, sie wollten dagegen nicht mit rechtlichen Mitteln vorgehen.
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