JEVER, 28. Januar 2012


Radfahrer dürfen Radweg meiden

Urteil Landkreis resigniert im Streit mit Kläger – Freie Fahrt auf Landesstraße


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Freie Fahrt auf der Landstraße: Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes darf eine Radwegpflicht nur bei besonderer Gefahrenlage angeordnet werden. BILD: Archiv  Bild vergrößern

Ein Friesländer hatte vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht geklagt. Der Radweg muss nun nicht mehr zwingend genutzt werden.

von Anna Zacharias

Jever - Radfahrer haben auf der Landesstraße 813 im Landkreis Friesland jetzt die Wahl. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Radweg auf dem Teilstück zwischen Sandelermöns und der Kreisgrenze zu Wittmund nicht zwingend genutzt werden muss, Radfahrer also auch auf der Straße fahren können.

Grundlage ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, nach dem eine Pflicht nur angeordnet werden darf, wenn die Gefahrenlage besonders hoch ist.

Geklagt hatte ein Bürger aus Friesland. „In Zukunft wird es wohl noch mehr Klagen dieser Art geben“, sagt Dirk Matthies vom Automobilclub ADAC Weser-Ems. Derartige Klagen kämen oft von „ambitionierten Fahrern“. Die Masse würde seiner Meinung nach weiterhin auf dem Radweg fahren. Er hält es generell für sinnvoll, die gut ausgebauten Radwege auch zu nutzen. „Auf der L 813 fahren 1900 Fahrzeuge pro Tag, das ist eine hohe Verkehrsmenge. Ich würde dort jedem empfehlen, den Radweg zu benutzen“, sagt Matthies.

Dieser Meinung ist auch Jörg Gebken von der Polizei Oldenburg: „Wenn neben einer Landstraße ein Radweg verläuft, rechnen Autofahrer nicht damit, dass Radfahrer auf der Straße fahren“, gibt er zu Bedenken.

Rennradfahrer und Hobbysportler sehen das anders. Sie beklagen vielerorts unter anderem zu enge Radwege. Untersuchungen haben sogar gezeigt, dass beim Abbiegen innerorts oft schwere Unfälle entstehen, gerade weil Radfahrer und Autofahrer nicht auf derselben Spur fahren und sich gegenseitig erst spät wahrnehmen.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt die Entscheidung in Jever. „Man muss natürlich von Fall zu Fall über die Gefahrensituation urteilen, die Gemeinden sollten das konsequent überprüfen. In Fahrrad-Städten wie Oldenburg ist das gar kein Problem“, sagt Pressesprecherin Bettina Cibulski in Bremen.

Gegen das Urteil will der Kreis Friesland nicht weiter vorgehen, weil er sich keine Chancen in höheren Instanzen ausrechnet. „Dieser Radweg wurde 2010 gebaut. In Zukunft wird es für uns möglicherweise schwieriger werden, Fördermittel für Radwege zu bekommen“ bedauert Kreis-Sprecher Sönke Klug.

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