Gericht: Nordhorn-Range bleib Übungsplatz
Luftwaffe Weiterhin Bombenabwürfe
Nordhorn - Der juristische Kampf mehrerer Kommunen gegen den Bombenabwurfplatz „Nordhorn-Range“ ist endgültig verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg lehne eine Berufungsverhandlung gegen ein Urteil aus dem Sommer 2010 ab, sagte ein OVG-Sprecher am Freitag. Damals wies das Verwaltungsgericht Osnabrück eine Klage mehrerer Kommunen aus der Nachbarschaft des Übungsgeländes gegen die „Range“ ab. Die Klage sei mehrere Jahre zu spät gekommen, war damals wie heute das Argument der Richter (Aktenzeichen: 7 LA 91/10).
Das rund 2200 Hektar große Gelände der „Nordhorn-Range“ zwischen Nordhorn und Lingen wird seit Ende des Zweiten Weltkrieges als Luftwaffenübungsplatz genutzt. 2001 war er von den Briten an die deutsche Luftwaffe übergeben worden. Eine Bürgerinitiative und viele Politiker der Region fordern seit Jahrzehnten eine Schließung der Anlage.
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