Schwerer Kindesmissbrauch: Oldenburger erneut in geschlossene Psychiatrie
Landgericht 68-Jähriger wegen wiederholten schweren Missbrauchs von Kindern verurteilt
Oldenburg - Er vergeht sich schon seit Jahrzehnten an kleinen Jungen, sieht sich aber in der Opferrolle. Nun ist der 68 Jahre alte Mann aus Oldenburg erneut in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Die Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichtes sprach ihn am Dienstag des wiederholten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig. Den Missbrauch eines Achtjährigen in einem Oldenburger Schwimmbad ahndete das Gericht mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
Bei dem Angeklagten handele es sich um einen Rückfalltäter, der völlig uneinsichtig sei und jede Form der Therapie ablehne, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Dirk Reuter. Diese Verweigerungshaltung macht den Angeklagten auch nach Überzeugung eines Psychiaters sehr gefährlich. Vor zwanzig Jahren war noch geglaubt worden, dass die sexuellen Übergriffe auf die Jungen dem Alkoholkonsum des Angeklagten zuzurechnen seien. Deswegen war er nach den ersten bekannt gewordenen Taten auch in einer Entziehungsanstalt untergebracht worden.
Anfang 2001 wurde er aus der Kur entlassen und unter Führungsaufsicht gestellt. Wenig später vergewaltigte er in Cloppenburg einen Zehnjährigen. Diesmal ging er für neun Jahre in die geschlossene Psychiatrie. 2010 wurde er aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dort wieder entlassen. Von Einsicht und Heilung keine Spur, verging er sich dann an den achtjährigen Jungen im Oldenburger Schwimmbad.
Der Angeklagte spricht von Fehlurteilen. Nun wird er aber für sehr lange Zeit in der Psychiatrie bleiben. Die zeitlich unbegrenzte Sicherungsverwahrung war nicht vorgesehen, weil sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Sicherungsverwahrung und Psychiatrie gegenseitig ausschließen sollen. Wir lange der Mann in der in der Psychiatrie bleiben muss, steht allerdings nicht fest.
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